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Prozess: Heroinverkauf in der U-Bahn - Drogendealer verurteilt

Für den Verkauf von Heroin in der U-Bahnlinie 8 sind zwei Junge Männer zu sechs Monaten auf Bewährung und zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ein weiterer Vorwurf war, ein Kind zum Dealen angestiftet zu haben.

Zwei Männer im Alter von 23 und 25 Jahren sind vom Landgericht Berlin wegen Drogenhandels zu sechs Monaten Haft auf Bewährung beziehungsweise zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten am 14. August vergangenen Jahres an zwei Kunden Heroinkügelchen verkauft hatten. Das Heroin, welches der 23-Jährige in der U-Bahnlinie 8 verkaufte, stammte dem Urteil zufolge aus den Beständen des älteren Mitangeklagten.

Der 25-Jährige ist zweifach wegen Drogenhandels vorbestraft und hatte die Tat unter laufender Bewährung begangen. Der Mitangeklagte hatte das erste Mal mit Drogen gedealt und erhielt daher eine Bewährungschance. Im Prozess waren die Angeklagten geständig.

Der eigentliche Vorwurf, ein Kind und einen Jugendlichen zum Drogenhandel in der U-Bahn bestimmt zu haben, habe sich nicht beweisen lassen, hieß es im Urteil. Die mutmaßlichen Komplizen waren als Zeugen erschienen.

Einer der beiden, ein 13-Jähriger, hatte sich an die Tat nicht erinnern können. Nach Angaben des Staatsanwalts ist bekannt, dass "das Kind ständig in der U-Bahn allein mit Drogen dealt". Es sei also fraglich, ob er von dem 25-Jährigen dazu angestiftet werden musste, hieß es. Ein heute 15-jähriger Jugendlicher hatte dagegen die Aussage verweigert, um sich nicht selbst zu belasten. (saw/ddp)

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