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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

Prozess in Berlin: Fünf Jahre Haft für jungen Syrer wegen IS-Mitgliedschaft

Der 20-Jährige sei ein "überzeugter Anhänger" des Islamischen Staats (IS). Er soll Anschlagsziele in Berlin ausgekundschaftet haben - unter anderem den Alexanderplatz, das Brandenburger Tor und den Hauptbahnhof.

Der junge Syrer schüttelte den Kopf, als er das Urteil hörte: Fünf Jahre Haft verhängte ein Staatsschutzsenat des Kammergerichts. Shaas Al M. sei der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz schuldig. Der 20-Jährige sei ein „überzeugter Anhänger“ des Islamischen Staat (IS). Er habe sich erst in Syrien an Kampfhandlungen der Terrormiliz beteiligt und später als ein anerkannter Flüchtling unter anderem Informationen über potentielle Anschlagsziele in Berlin weitergegeben.

Über den Alexanderplatz, das Brandenburger Tor, den Hauptbahnhof soll Al M. gegenüber IS-Kontaktpersonen berichtet haben – aus Sicht der Richter „im Bewusstsein für etwaige Attentate“. Entgegen der Anklage aber habe er diese Orte nicht gezielt ausgespäht. Er habe dem IS zudem signalisiert, dass er für Anschläge oder die Betreuung anderer Attentäter zur Verfügung stehe.

Mann kam über Balkanroute

Vor seiner Ankunft in Deutschland im August 2015 habe der Angeklagte unter anderem mit einer Kalaschnikow in der Hand bei der Belagerung eines Flughafens Wache geschoben, so die Richter weiter. Zudem sei er in der Provinz Deir ez-Zor bei der Terrormiliz eingesetzt gewesen - unter anderem bei der Beschaffung von Lebensmitteln für das örtliche Camp der Miliz.

Shaas Al M. war über die Balkanroute nach Deutschland gekommen – ohne Familie. Erst Bayern, dann Landkreis Potsdam–Mittelmark. Seit März 2016 ist er in Haft. Als Flüchtling und Asylsuchender war er registriert. Doch er sei als Jugendlicher durch einen Imam in seinem Heimatdorf radikalisiert worden und habe sich bis heute nicht von dem Gedankengut des IS distanziert, so die Richter. Das gehe unter anderem aus seinen früheren Angaben bei der Polizei hervor. Im Prozess hatte Al M. geschwiegen. Das Urteil entsprach dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Die Verteidiger verlangten Freispruch.

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