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Prozess: Tempelhof-Besetzung: Flaschenwerfer zu Haftstrafe verurteilt

Er hatte auf der Demonstration für die öffentliche Nutzung des Tempelhofer Flughafens eine volle Plastikflasche auf einen Beamten geworfen, um eine Festnahme zu stören. Nun muss der 29-Jährige für sechs Monate hinter Gitter.

Vier Monate nach den Ausschreitungen bei einer Demo für die öffentliche Nutzung des ehemaligen Flughafens Tempelhof in Berlin ist ein Flaschenwerfer am Mittwoch zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der 29-Jährige wurde vom Amtsgericht Tiergarten wegen Widerstands gegen Polizeibeamte und versuchter Körperverletzung für schuldig befunden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte bei der Demonstration aus kurzer Entfernung eine gefüllte Plastikflasche in Richtung eines Beamten geworfen hatte, als dieser mit Kollegen eine Randaliererin festnehmen wollte. Die Bierflasche traf den 27-Jährigen am Oberkörper. Er wurde nicht verletzt.

Im Prozess hatte der Angeklagte den Flaschenwurf als eine „Affekthandlung“ bezeichnet, weil er alkoholisiert gewesen sei. Er habe aber niemanden verletzen wollen, betonte er. Das Gericht war der Auffassung, dass er abseits der randalierenden Gruppe stand, als er die Flasche warf. Daher wurde er nicht wegen Landfriedensbruch bestraft. Außerdem habe er sich nur um eine Plastikflasche gehandelt und das Verletzungsrisiko sei gering gewesen, hieß es im Urteil.

Dennoch konnte die Haftstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, weil der 29-Jährige wegen eines Gewaltdelikts unter Bewährung stand. Auch bei der damaligen Tat war er betrunken. „Wir haben nicht den Eindruck, dass seither eine Auseinandersetzung mit Ihrem Alkoholproblem stattgefunden hat“, sagte der Richter zum Angeklagten. (nal/ddp)

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