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Prozess: Tod nach Schönheitsoperation: Ärzte belasten Chirurgen

Schwere Vorwürfe gegen 58-jährigen Angeklagten am zweiten Prozesstag. Staatsanwaltschaft beschuldigt ihn der Körperverletzung mit Todesfolge.

Die Patientin schlafe und sei „jederzeit weckbar“, teilte der Schönheitschirurg den Intensivmedizinern noch mit und verschwand dann schnell. Reinhard Sch. versprach, umgehend den Operationsbericht zu schicken. Doch erst drei Tage später trafen die Unterlagen aus seiner Charlottenburger Praxis im Krankenhaus ein. „Wir wussten nicht, was geschehen war, welche Medikamente sie bekommen hatte“, sagte gestern ein Intensivmediziner als Zeuge. Anja S. sei auch nicht ansprechbar gewesen, sondern „tief komatös“. Sie starb zwölf Tage später.

Fünf Tage Untersuchungshaft lagen hinter dem 58-jährigen Chirurgen, als er zum zweiten Prozesstag vorgeführt wurde. Er war im Gerichtssaal verhaftet worden. Wegen Verdunklungsgefahr. Denn der Mediziner hatte einer früheren Mitarbeiterin in einem Brief geschrieben, was sie den Richtern antworten könnte. Wie er erfahren habe, sei Anja S. mit einem nicht zugelassenen Präparat behandelt worden, behauptete er. Sie habe im Krankenhaus zudem eine Sepsis erlitten, die den Tod herbeigeführt habe. „Das ist alles Unsinn“, stellte einer der befragten Ärzte klar.

Anja S. wollte sich – wie berichtet – zu ihrem 50. Geburtstag einen „neuen Bauch“ machen lassen. Sie ging zu Reinhard Sch., der mit einem Team erfahrener Ärzte wirbt. Die Operation sollte 1800 Euro kosten. Der Schönheitschirurg aber soll gepfuscht haben. Er muss sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Obwohl der Eingriff unter rückenmarksnaher Betäubung und in einem narkoseähnlichen Dämmerschlaf stattfand, habe er keinen Anästhesisten hinzugezogen, hieß es in der Anklage. Es sei eine kunstfehlerhafte Operation gewesen.

Die 49-jährige Frau erlitt gegen Ende der Operation einen Herz-Kreislauf-Zusammenbruch. Der Arzt konnte sie reanimieren. Doch einen Rettungswagen rief er nicht. Sie sei nicht transportfähig gewesen, sagte Sch. im Prozess. Zudem seien in seiner Praxis alle notwendigen Geräte. Der Richter konfrontierte einen Intensivmediziner mit der Aussage. Dem Zeugen platzte fast der Kragen: „Das macht mich sprachlos. Wozu unterhalten wir Intensivstationen, wenn alles in der Praxis Sch. gemacht werden kann.“

Nach Schilderung der beiden Rettungssanitäter, die Anja S. am frühen Nachmittag des 30. März 2006 mit einem einfachen Krankentransport abholen sollten, tat der Angeklagte wenig, um der bewusstlos wirkenden Patientin zu helfen. „Die Frau lag auf dem OP-Tisch, daneben Dr. S., der einen schlauchartigen Gegenstand in der Hand hatte und damit wedelte“, sagte einer der Männer. Beide waren der Meinung, dass ein Rettungswagen erforderlich war, weil der weitaus besser ausgestattet ist. Reinhard Sch. aber wollte nicht einmal eine Fahrt mit Sonderrechten. Für die Intensivmediziner war sofort klar: „Es war ein absoluter Notfall.“

Die Ärzte distanzierten sich im Zeugenstand deutlich vom Verhalten des Angeklagten. Nach einer Reanimation sei nach allgemeinem Standard sofort der Notarzt einzuschalten, sagte einer der Ärzte. Bei der Art der Betäubung ohne Anästhesisten zu arbeiten sei „in hohem Maße fahrlässig, verantwortungs- und rücksichtslos“. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.

Kerstin Gehrke

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