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Prozess um neun tote Babys: Baby-Mörderin belastet Ehemann

Hat der frühere Ehemann der Mutter der neun getöteten Babys doch von den Schwangerschaften seiner Frau gewusst? Mit dieser Frage beschäftigt sich seit heute das Landgericht Frankfurt (Oder). Außerdem muss geklärt werden, ob die Frau während der Taten vermindert schuldfähig war.

Die Mutter der neun toten Babys von Brieskow-Finkenheerd ist auch nach Einschätzung des Gutachters im neu aufgerollten Prozess voll schuldfähig. Bei der Angeklagten habe zu den Tatzeitpunkten "keine erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit" vorgelegen, sagte der psychiatrische Sachverständige Horst Krüger am Donnerstag im Landgericht Frankfurt (Oder). Trotz ihres Alkoholkonsums habe sie bei den Geburten der Kinder  "zielgerichtet gehandelt" und die Spuren sorgfältig beseitigt.

Allerdings würde sich eine andere Situation ergeben, wenn der damalige Ehemann ihr bei der Beseitigung der Spuren geholfen habe, sagte Krüger. Dann wäre es denkbar, dass die Frau so betrunken war, dass ihre Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen sei. Der Gutachter reagierte damit auf einen Antrag der Verteidigung, die prüfen lassen wollte, ob die Frau entgegen den Feststellungen des Gerichts aus dem ersten Prozess möglicherweise doch Helfer hatte.

Ehemann als Mittäter?

Die 42-jährige  Angeklagte belastete erneut ihren früheren Ehemann. Dieser soll 1992 von ihrer Schwangerschaft des später zweiten toten Babys entgegen seiner vorherigen Aussagen gewusst haben. Die Angeklagte sagte: "Einige Monate nach der Rückkehr aus Goslar teilte mir mein Mann bei einem Gespräch mit, er habe seinerzeit Sorge gehabt, dass ich nicht nach Goslar, sondern nach Holland gefahren wäre, um abzutreiben."

Die Angeklagte hatte damals in einer Pension in Goslar entbunden. Vor dem neu aufgerollten Prozess hatte es geheißen, dass der Ehemann von den Schwangerschaften nichts mitbekommen haben will.

Das Frankfurter Landgericht hatte die heute 42-jährige Angeklagte im Juni 2006 zu 15 Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung der Richter hatte die Frau zwischen 1988 und 1998 neun ihrer Babys nach der Geburt getötet, der erste Fall aus DDR-Zeiten ist verjährt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte 2007 zwar den Schuldspruch wegen Totschlags in acht Fällen, die Strafhöhe muss aber im jetzigen Prozess neu verhandelt werden. Der BGH zweifelte an, dass bei der Mutter keine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit vorlag. (tbe/ddp)

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