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Prozess um Streit zwischen Großfamilien: Kollektives Schweigen nach wilder Schießerei

Um Geld ging es, möglicherweise auch um die Ehre: 18 Schüsse fielen, als sich im letzten November mehrere Araber vor einem Lokal in Neukölln trafen. Sie gehören zwei Großfamilien an. Fünf mutmaßliche Täter stehen jetzt vor Gericht.

Auf der einen Seite stand auch Nidal R., Berlins bekanntester Intensivtäter. Da war der 28-Jährige, der in seiner kriminellen Jugend als „Mahmoud“ bekannt wurde, gerade vier Wochen nach mehrjähriger Haft in Freiheit. Diesmal aber soll er Opfer geworden sein.

Sie nahmen es eher locker, die Männer im Alter von 27 bis 42 Jahren, die zu einem polizeibekannten libanesisch-arabischen Clan gerechnet werden. Es liegt wohl daran, dass einiges unklar ist: Die beiden Waffen, aus denen gefeuert wurde, sind bis heute nicht gefunden worden. Wer sie in der Hand hatte, ist umstritten. Es gab weitere Männer an Ort und Stelle, die unbekannt geblieben sind. Offen ist auch, ob die beiden Verletzten direkt oder von Querschlägern getroffen wurden. Und obendrein hatten sich die Kontrahenten nach der Knallerei gegenseitig beschuldigt.

Es war gegen 19.10 Uhr, als Nidal R. und sein 19-jähriger Bruder vor einem Café in der Emser Straße standen. Es sollte angeblich eine Geldangelegenheit geklärt werden: Als „Mahmoud“ noch in Haft saß, soll einer der Angeklagten für ihn Geld gesammelt haben. Damit sei „Mahmoud“ aber nicht einverstanden gewesen, habe sich möglicherweise in seiner Ehre verletzt gefühlt, hieß es später. Er habe erreichen wollen, dass die Spender ihr Geld zurückbekommen.

Erst stritten sie, dann Handgreiflichkeiten, plötzlich peitschten Kugeln durch den Abend, schlugen in parkenden Autos und Fassaden ein. „Knall die ab! Verscheuch die von hier!“, soll einer der Angeklagten gerufen haben. Bislang geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der 34-jährige Adounise R. einem Verwandten eine Pistole aus der Hand nahm und schoss. Er ist der einzige Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet.

Nidal R. erlitt bei der Schießerei einen Streifschuss an der Wade, eine zweite Kugel traf seinen Fuß. Sein Bruder wurde in die Fußsohle getroffen. Die Polizei allerdings hatte einer der Angeklagten gerufen. Die Staatsanwaltschaft geht bislang von gefährlicher Körperverletzung aus. Die Richter signalisierten jedoch, dass es im Falle eines Schuldspruchs angesichts der Unklarheiten auf versuchte gefährliche Körperverletzung hinauslaufen könnte. Ob sich die Angeklagten äußern, ist noch offen. Der Prozess geht am 6. Juni weiter.

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