zum Hauptinhalt

Prozess: Vier Jahre Haft für "Koma"-Gastwirt gefordert

Im Gerichtsprozess um den Gastwirt fordert die Staatsanwaltschaft vier Jahre Haft. Der Angeklagte hatte einem 16-Jährigen 45 Tequila ausgeschenkt, worauf dieser an Alkoholvergiftung gestorben war.

Der Berliner Gastwirt, der sich im Februar 2007 mit einem 16-jährigen Schüler ein tödliches Wetttrinken geliefert hatte, soll nach Forderung der Staatsanwaltschaft für vier Jahre ins Gefängnis. Der 28-Jährige habe sich der Körperverletzung mit Todesfolge und des unerlaubten Alkoholausschanks an Minderjährige schuldig gemacht, sagte der Anklagevertreter am Mittwoch vor dem Berliner Landgericht. Der Schüler hatte nach einem Gutachten in weniger als einer Stunde mindestens 45 Tequila heruntergekippt. Er fiel ins Koma und starb vier Wochen später. Der Gastwirt hatte den Jungen betrogen und zeitweise nur Wasser getrunken. (jz/ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false