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Prozess: Vorwürfe gegen Schönheitschirurgen bekräftigt

Schönheitschirurg Reinhard S. wird von einem Gutachter schwer kritisiert. Der 49-Jährige hätte seine Patienten sofort nach der Wiederbelebung in ein Krankenhaus bringen müssen. Doch der Schönheitschirurg will nicht für den Tod von Anja S. verantwortliche sein.

"Hätte ein Anästhesist die Narkose gemacht, wäre die Frau noch am Leben", sagte der Gutachter gestern vor Gericht. Und: "Nach der Reanimation hätte die Patientin sofort in eine Klinik verlegt werden müssen." Der 58-jährige Schönheitschirurg Reinhard S. aber ließ die 49-jährige Anja S., die er im März 2006 gegen Ende einer Operation wiederbeleben musste, stundenlang in seiner Charlottenburger Tagesklinik liegen. Sie starb zwölf Tage später im Sankt-Gertrauden-Krankenhaus. Schönheitschirurg S. soll verantwortlich sein für ihren Hirntod. Seit knapp vier Wochen muss er sich vor dem Landgericht verantworten. Die Anklage geht von einer Körperverletzung mit Todesfolge aus.

Der Angeklagte setzte gestern zum Angriff auf Kollegen an. "In der Klinik war die Diagnostik unzureichend", hieß es in einem Beweisantrag. "Durch Fehlmaßnahmen verschlechterte sich die Situation der Patientin", behauptete er in einem nächsten. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt. K.G.

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