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Die Justitia am Eingang zum neubarocken Gebäude vom Kriminalgericht Moabit. In dem Gebäudekomplex befinden sich auch die Strafkammern vom Landgericht Berlin.

© Jens Kalaene/dpa

Prozess wegen Kindesmisshandlung: Acht Jahre Haft für Mutter von Zoe

Auch im zweiten Prozess sagt das Landgericht: Zoes Mutter ist des Mordes durch Unterlassen an ihrer 33 Monate alten Tochter schuldig.

Die Mutter der kleinen Zoe bleibt im Gefängnis. Auch im zweiten Prozess vor dem Berliner Landgericht wurde die 29-Jährige zu acht Jahren Haft verurteilt. Melanie S. sei des Mordes durch Unterlassen schuldig, befanden die Richter am Dienstag. Sie schlossen sich damit dem ersten Urteil vom Juli 2014 an. Dieses war vom Bundesgerichtshof (BGH) auf Revision der Angeklagten aufgehoben worden.

Zoe war 33 Monate alt, als sie im Badezimmer der Wohnung ihrer Mutter in Weißensee wieder einmal Opfer des Lebensgefährten ihrer Mutter wurde. Matthieu K. hatte das Mädchen beim Duschen geschlagen. Der Hieb in den Bauch des kleinen Kindes führte zu einem Darmriss. Die Mutter behauptete später, sie habe von dem Vorfall am 28. Januar 2012 nichts bemerkt. Als es Zoe danach nicht gut ging, sei sie von einem Darm-Virus ausgegangen. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch.

Zoe starb erst drei Tage später

Auch im zweiten Prozess vor dem Landgericht waren die Richter am Ende überzeugt: „Sie wusste, dass das Kind wieder einmal misshandelt worden war.“ Melanie S. und ihr Lebensgefährte hätten zugesehen, wie sich der Zustand des Kindes immer weiter verschlechterte. „Weil die Misshandlungen nicht rauskommen sollten, sind sie mit Zoe nicht zum Arzt gegangen.“ Es sei um Verdeckung gegangen.

Zoe starb drei Tage nach der Misshandlung. „Qualvoll, über mehrere Stunden, ein wehrloses Opfer“, hieß es im Urteil. Es entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Ob Melanie S. erneut Revision einlegen wird, blieb zunächst offen. Matthieu K. war in ersten Prozess zu zwölf Jahren Gefängnis wegen Mordes durch Unterlassen sowie Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt worden. Diese Entscheidung hatte der BGH bestätigt.

Lesen Sie auch die Reportage zum Fall Zoe: Das Zimmer der Angst.

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