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Im Gerichtssaal: Der Angeklagte verdeckt sein Gesicht mit einem Aktenhelfer. Vor ihm, seine Anwältin Julia Hilterscheid.

© dpa

Prozess wegen Mord an Lehrerin: Vom Freund angezündet

Sie wurde mit Brennspiritus übergossen und angezündet: Die Lehrerin aus Charlottenburg verbrannte bei lebendigem Leib. Der mutmaßliche Täter zeigte sich erst geständig. Doch vor Gericht widerrief seine Strafverteidigerin die einst getätigten Aussagen.

Die Lehrerin schlief, als es zum grauenvollen Angriff kam. Sie wurde übergossen mit Brennspiritus, der Täter zündete sie Frau an. Die 45-jährige Lehrerin lief noch in das Treppenhaus des Hauses in Charlottenburg. „Einer Fackel gleich“, verlas sechs Monate später die Staatsanwältin die Anklage. Der mutmaßliche Mörder massierte sich den kahlen Kopf, als er die Vorwürfe hörte. Aus „grenzenloser Eifersucht“ und „um seinen Besitzstand zu wahren“ soll Informatiker Jorge Q. seine Freundin umgebracht haben.

Heimtückisch, grausam, aus niedrigen Beweggründen, mit gemeingefährlichen Mitteln – gleich vier Mordmerkmale zählte die Anklägerin auf. Plan von Jorge Q. sei zunächst gewesen, seine Lebensgefährtin zu entstellen und sie „hässlich zu machen“. Als sie schreiend aus dem Bett sprang, sei er geflüchtet. Ein Nachbar, der die brennende Frau im Treppenhaus sah, wollte das Feuer noch mit einer Decke ersticken. Er konnte das Furchtbare nicht verhindern: Ulla N. verbrannte bei lebendigem Leib.

Die Lehrerin einer Waldorfschule und der gebürtige Kubaner mit italienischem Pass kannten sich Angaben zufolge seit 2004. Er arbeitete in München und kam regelmäßig zu ihr nach Berlin. Doch die Frau, die sich für Esoterik interessiert haben soll, sei zunehmend unzufrieden mit der Beziehung gewesen sein. In der Anklage heißt es, sie habe die Verbindung auf eine andere Ebene stellen wollen. Am Abend vor ihrem Tod hatten sie und ihr Freund noch ein Seminar besucht.

Jorge Q. war nur Stunden nach dem Tod der Frau in der Nacht zum 6. Oktober bei der Polizei erschienen. Er wurde stundenlang befragt. Der Fall schien schnell geklärt. Er soll geständige Angaben gemacht haben. Diese aber habe sie für ihren Mandanten inzwischen widerrufen, sagte nun seine Verteidigerin. Die Äußerungen dürften auch nicht verwertet werden, da kein Rechtsanwalt anwesend war – obwohl Q. dies 24 Mal über einen Zeitraum von mehr als 13 Stunden gefordert habe. Der Prozess geht am 29. April weiter.

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