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Prozess: Wirt wegen tödlichen Wetttrinkens vor Gericht

Er hatte bei einem Wetttrinken betrogen und so einen 16-Jährigen dazu gebracht, 45 Tequila zu trinken. Der Schüler überlebte nicht, der Wirt muss sich nun vor Gericht verantworten.

Zwei Jahre nach dem für einen 16-jährigen Schüler tödlich verlaufenen Wetttrinken in einer Kneipe muss sich ab Mittwoch der Wirt vor dem Berliner Landgericht verantworten.  Dem heute 28-Jährigen wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Bei dem Tequila-Wetttrinken mit dem 16-Jährigen im Februar 2007 in seiner Charlottenburger Kneipe soll der Angeklagte den Schüler getäuscht und überwiegend Wasser getrunken haben.

Der Jugendliche hatte 45 Tequila getrunken und war aufgrund des übermäßigen Alkoholkonsums ins Koma gefallen. Bei ihm wurde ein Blutalkoholwert von 4,4 Promille festgestellt. Der Jugendliche starb fünf Wochen später, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Der Fall hatte damals bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und eine Debatte über Alkoholmissbrauch unter Minderjährigen ausgelöst.

Ein "tragischer Unglücksfall"

Im Verfahren werden dem früheren Gaststättenbetreiber weitere Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz vorgeworfen. In 172 Fällen soll er von November 2005 bis April 2007 entgegen den Bestimmungen Alkohol an Kinder und Jugendliche ausgeschenkt haben. Im vorausgegangenen Verfahren gegen drei Kellner-Gehilfen wegen des Wetttrinkens hatte der Wirt als Zeuge von einem "tragischen Unglücksfall" gesprochen.

Ein 18- und ein 21-jähriger Aushilfskellner waren im Februar vergangenen Jahres wegen Beihilfe zur Körperverletzung zur Teilnahme an einem zehnmonatigen sozialen Trainingskurs verurteilt worden. Ein weiteres Verfahren gegen eine 18-jährige Aushilfe war im Januar 2009 wegen geringer Schuld eingestellt worden. Für das Verfahren gegen den Gastwirt sind bis März vier Verhandlungstage eingeplant. (jg/ddp) 

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