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Justizia.

© Helmut Vogler

Prozessbeginn: Falsche Psychologin arbeitete sogar im Maßregelvollzug

Mehr als drei Jahre schwindelte sich eine Frau als Psychologin durch und schädigte damit Patienten. Jetzt muss sie sich vor Gericht verantworten.

Erst ging sie als angeblich diplomierte Psychologin auf Jobsuche, legte ehrgeizig mit einer Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie nach. Sie bewarb sich mit falschen Dokumenten sogar um eine Stelle im Krankenhaus des Maßregelvollzugs in Berlin, und fing tatsächlich als Fachkraft in der Gerichtspsychiatrie an. „Ich habe mich immer tiefer in meine falsche Biografie verstrickt“, gestand Alexandra B. nun vor dem Landgericht.

Insgesamt 55 Taten werden der Hochstaplerin zur Last gelegt. Von Betrug über Titelmissbrauch und Urkundenfälschung bis Körperverletzung. Denn sie soll auch Medikamente verabreicht und Spritzen gesetzt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie „durch Beibringung von Gift andere Personen an der Gesundheit geschädigt habe“.

Der Schwindel begann 2012

„Sie haben also keinen Beruf“, wollte der Richter ins Protokoll notieren lassen. Die 35-jährige Angeklagte widersprach energisch: „Ich bin Fremdsprachenkorrespondentin und Versicherungskauffrau.“ Und in Düsseldorf habe sie an der Fachhochschule für Psychologie und Sozialpädagogik studiert. Sie habe aber nach einem Auslandsaufenthalt abbrechen müssen. Mit dem Tipp einer Freundin habe danach der Schwindel begonnen.

Alexandra B., eine Frau mit rundem Gesicht und freundlichem Blick, wollte nun Berufsbetreuerin werden. Ende 2012 setzte sie sich an den Computer und bastelte eine Promotionsurkunde: Doktor der Naturwissenschaften. Im Bürgerbüro in Solingen habe sie sich den falschen Titel in den Ausweis setzen lassen. Kurz darauf bewarb sie sich mit der gefälschten Urkunde, derzufolge sie in Psychologie promoviert hatte. Berufsbetreuerin wollte sie werden, und bekam ihren Willen. Nachdem sie rund 80 000 Euro bis Ende September 2013 verdient hatte, wechselte sie zu einer nächsten Klinik.

Oberärztin für sechs Wochen

Im Oktober 2015 legte Alexandra B. den Verantwortlichen des Krankenhauses des Maßregelvollzugs Top-Referenzen vor. Approbationsurkunde, eine Bestätigung der Ärztekammer Nordrhein. Wieder keine Prüfung. Sie kassierte bis 31. Januar 2016 rund 22 500 Euro und zog weiter. Vielleicht war es die Angst, doch entdeckt zu werden. Vielleicht fühlte sie sich sicher und wollte höher hinaus. Oberärztin wurde sie für sechs Wochen in einer Klinik an der Nordsee. Beim nächsten Wechsel dann flog sie auf. Ein Anruf bei der Ärztekammer reichte.

Der Schwindel sei in Fahrt gekommen, als sie sich durch die Bemerkung einer Oberärztin geschmeichelt fühlte: „Sie sind doch Psychologin.“ Später habe sie es nicht geschafft, den Teufelskreis zu durchbrechen. Der Prozess geht Freitag weiter.

Kerstin Gehrke

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