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Am S-Bahnhof Grünbergallee starb ein 72-Jähriger.

© Kai-Uwe Heinrich

Update

Radfahrer schlägt Rentner: Fast sechs Jahre Haft nach tödlicher Attacke an S-Bahnhof

Ein 39-Jähriger ist der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen worden. Der Angeklagte hatte einen Rentner mit der Faust geschlagen, woraufhin dieser stürzte und sich tödlich verletzte.

Als Radfahrer ballte Sebastian L. seine Faust. „Aus absolut nichtigem Anlass“, so urteilten nun die Richter. Ein 72 Jahre alter Fußgänger überlebte die Attacke auf dem S-Bahnhof Grünbergallee im Treptower Ortsteil Bohnsdorf nicht. Fünf Jahre und neun Monate Gefängnis ergingen gegen den 39-jährigen Angeklagten. L. sei der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. In einer „affektiv aufgeheizten Stimmung“ habe er zugeschlagen. Ohne Plan. „Es war ein Sekundenversagen“, sagte der Vorsitzende Richter.

Es war einzig und allein die Schuld des Angeklagten, war das Gericht überzeugt. Sebastian L. ignorierte das Radfahrverbot auf einem Bahnhof. Er wollte zu einer Verabredung. Gut gelaunt war er am 6. August in die Unterführung gefahren. Er sei „mit hoher Geschwindigkeit“ unterwegs gewesen, hatten Zeugen später zu Protokoll gegeben. „Es gab ein Berühren, Touchieren“, hieß es im Urteil. Joachim B., der mit zwei Taschen voll mit Pfandflaschen unterwegs zum Supermarkt war, ging zu Boden. Er rappelte sich auf und lief entrüstet durch den Tunnel. Er wollte den Rücksichtslosen zur Rede stellen.

Sebastian L. hatte im Prozess von einer Ohrfeige des Rentners gesprochen und einen Faustschlag zugegeben. Der Mann habe ihn verfolgt und beschimpft, den Tod habe er aber nicht gewollt, erklärte der Angeklagte. Letzteres glaubten ihm die Richter. Doch Sebastian L. habe sein Fahrrad abgestellt, als er den Rentner hinter sich hörte. „Sie gehen ihm ein paar Schritte entgegen und verabreichen ihm Schläge, einer traf das Gesicht.“

Kein Totschlag

Joachim B. verlor bei dem Geschehen am Treppenaufgang das Gleichgewicht. Er stürzte zwölf Stufen tief und erlitt schwere Kopfverletzungen. Der Rentner starb fünf Tage später in einem Krankenhaus. Der Angreifer hatte sich aus dem Staub gemacht. Doch Sebastian L., ein Erwerbsunfähigkeitsrentner mit Vorstrafen, konnte zehn Tage später gefasst werden.

Die Staatsanwaltschaft war von einem Totschlag ausgegangen. Sie verlangte sieben Jahre Haft gegen den Radfahrer. Die Richter sahen den Fall anders. Ein Tötungsvorsatz habe nicht bestanden. Ein Faustschlag sei in der Regel nicht tödlich, hieß es in der Begründung. Auch sei nicht erkennbar gewesen, dass der Rentner nach hinten fallen könnte.

Der Angeklagte hatte die Verfolgung durch den Rentner als eine Art Bedrohung dargestellt. Die Richter fanden klare Worte: „Der Geschädigte durfte sich über den Angeklagten ärgern, es geht nicht, da mit dem Fahrrad zu fahren, der Mann wurde angefahren, er war im Recht.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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