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Reizgas-Einsatz in Neuruppin: Ermittlungen gegen Polizisten eingestellt

Die Ermittlungen gegen zwei Polizisten wegen des Einsatzes von Reizgas am Rande eines Neonazi-Aufmarsches in Neuruppin sind eingestellt worden. Es habe sich nicht um eine "polizeiliche Gewaltaktion zum Schutz von Nazis" gehandelt, sondern um eine "rechtmäßige polizeiliche Maßnahme".

Knapp drei Wochen nach dem Neonazi-Aufmarsch in Neuruppin sei die Schuld der Beamten als gering anzusehen. Es gebe auch kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, begründete heute die Staatsanwaltschaft Neuruppin. Bei der Behörde waren Strafanzeigen wegen Körperverletzung eingegangen, nachdem am 1. September mehrere Gegendemonstranten durch Pfefferspray verletzt worden waren. Darunter war auch die Bundestagsabgeordnete Kirsten Tackmann (Linke).

Nach dem polizeilichen Einsatzkonzept sollten geringe Abstände und Übergriffe zwischen den Neonazis und Dritten vermieden werden, heißt es weiter. Nachdem es aus einer Menschengruppe am Rande der Straße mehrfach zu "Hakeleien und Schubsereien gegenüber der Polizei" gekommen und die Gruppe trotz mehrfacher Aufforderung nicht zurückgewichen sei, hätten sich die beiden Beamten gegen die rund 30 Gegendemonstranten mit Reizgas gewährt.

Durch den Einsatz des Pfeffersprays hatten mehrere Menschen Haut- und Augenreizungen erlitten. Angaben, dass auch Kinder verletzt wurden, sind nicht bestätigt worden. "Die Verwendung der Geräte bedeutet eine Ermessensüberschreitung bei der Wahl polizeilicher Einsatzmittel und ist insgesamt als nicht mehr situationsangemessen und damit unverhältnismäßig anzusehen", erklärte die Staatsanwaltschaft. Dennoch habe es sich "um eine insgesamt rechtmäßige polizeiliche Maßnahme" und nicht um eine "polizeiliche Gewaltaktion zum Schutz von Nazis" gehandelt. Die Ermessensüberschreitung sei "nicht sehr massiv" gewesen. Der Einsatz von Pfefferspray habe zu einer "nur vorübergehenden körperlichen Beeinträchtigung geführt und ist ohne bleibende Schäden geblieben". Zudem seien die beiden Beamten nicht vorbelastet und hätten den Vorfall bedauert. (mit ddp)

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