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Schüler Schmerzen zugefügt?: Lehrerin klagt erfolgreich gegen Abmahnung

Für die schmerzvolle Behandlung eines Neunjährigen gibt es einige Indizien, mehr aber nicht, entschied das Arbeitsgericht am Montag. Die Abmahnung gegen eine Lehrerin der Kreuzberger Waldorfschule muss zurückgenommen werden.

Die Kreuzberger Waldorfschule muss eine Abmahnung gegen eine Lehrerin zurücknehmen, das entschied das Berliner Arbeitsgericht am Montagvormittag. Die Pädagogin war abgemahnt worden, weil sie einen Drittklässler im vergangenen Dezember nach störendem Verhalten aus der Klasse gebracht hatte und ihm dabei Schmerzen zugefügt haben soll. „Der Schüler hat mir vor der Tür gesagt, ich hätte ihm wehgetan, und angefangen zu weinen“, beschrieb die Klägerin die Situation in der Verhandlung. 

Sie habe dem Jungen jedoch keine Schmerzen zugefügt und sich seine Reaktion nicht erklären können. Sein Tränenausbruch habe sie zudem erschreckt. Noch am selben Nachmittag habe sie die Mutter des Jungen angerufen. „Die Mutter hat mir erklärt, dass sie und ihr Mann gerade mitten in der Trennung stecken “, sagte die Pädagogin.

Der Vater des Neunjährigen hatte Monate später beschrieben, sein Sohn sei von der Lehrerin „völlig überraschend, ruckartig und schmerzhaft im Nacken gepackt und nach unten gedrückt“ worden. „Ich weiß, ich habe ihm nicht weh getan“, entgegnete die Klägerin.

Am Ende gab es für das Arbeitsgericht zu wenig Beweise: „Es gibt Indizien, dass die Klägerin dem Schüler wehgetan hat“, erklärte der Richter. Mehr aber nicht. Die Schilderungen des Vaters nannte das Gericht „relativ schmal“. Auch die von der Lehrerin benannten Gründe seien nicht auszuschließen. „Für ein vollständiges Bild hätte man den Jungen als Zeugen vernehmen müssen“, sagte der Richter. Das hatten der Schüler und seine Eltern jedoch abgelehnt.

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