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Am Mittwoch, 17. Juli 2013, wurde das neue Lied "Stress ohne Grund" des Berliner Rappers Bushido auf den Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) gesetzt. Das Gremium habe die Musik-CD „NWA“ des Interpreten Shindy mit dem Bushido-Song als gefährdend für Minderjährige eingestuft. Der Text wirke verrohend, reize zu Gewalt an und diskriminiere Frauen sowie Homosexuelle. Mit dieser Reaktion des BPjM dürfte Bushido trotz allem gerechnet haben - immerhin wurden sein erstes und zweites Soloalbum indiziert: "Vom Bordstein bis zur Skyline" (2003) darf seit September 2005 nicht mehr an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden, weil es frauenfeindliche und diskriminierende Texte enthält, so das BPjM. Auf dem zweiten Soloalbum "Electro Ghetto" (2004) wurde der Song "Gangbang" indiziert. Klicken Sie sich durch die Bildergalerie und sehen Sie, welche weiteren deutschen Lieder in der Vergangenheit indiziert wurden.

© dpa

Update

Schwulenfeindlicher Rapsong: Polizei durchsucht Musiklabel von Bushido

Die Polizei durchsucht seit Mittwochmorgen die Plattenfirma der Rapper Bushido und Shindy. Grund sind Ermittlungen zum mutmaßlich schwulenfeindlichen Text des Liedes "Stress ohne Grund". Die Ermittler hoffen, Beweismittel sicherstellen zu können.

Der Berliner Rapper Bushido war am Mittwoch schwer beschäftigt. Unentwegt tippte er ins Handy und twitterte seine Kommentare zu dem, was am Morgen in den Räumen des Musiklabels in Treptow und Kreuzberg passierte: Dort rückten nämlich ein Staatsanwalt und zehn Polizisten um 9 Uhr zur Durchsuchung an. Grund sind Ermittlungen gegen den Song „Stress ohne Grund“ von Bushido und seinem Kollegen Shindy. Der Text soll, wie berichtet, volksverhetzend, gewaltverherrlichend und schwulenfeindlich sein und wurde von der Bundesprüfstelle vorläufig auf den Index gesetzt. Ebenso wie die gesamte CD „NWA“ von Shindy.

Nun kamen die Beamten, um Beweismittel zu finden – „unter anderem zur Entstehungsgeschichte des Stückes sowie den Vertriebswegen und bereits erzielten Einnahmen“ –, und mit dem Ziel der „bundesweiten Beschlagnahme der zur Verbreitung bestimmten Exemplare“, wie es im Juristendeutsch der Staatsanwaltschaft heißt. Konkret heißt das: Die Beamten schauen, ob noch jemand an dem Stück und dessen Text mitgewirkt hat und ob die gepressten CDs oder mp3-Versionen weiterhin schwarz vertrieben werden.

Bushido macht sich während der Razzia über die Beamten lustig

„Ich grüße die zahlreichen Beamten, die ganz tapfer mein Büro durchsuchen, um eine ,gefährliche’ CD zu beschlagnahmen :)“, schrieb der 34-jährige Rapper und Familienvater, der mit bürgerlichem Namen Anis Ferchichi heißt. Und: „So Durchsuchung beendet glaube die wollten einfach nur CDs umsonst abgreifen. Aufgeräumt hat keiner dachte dafür waren die Damen dabei ...“.

Der Einsatz war nach eineinhalb Stunden vorbei. Beschlagnahmt haben die Ermittler „Unterlagen, Datenträger und CDs“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Der umstrittene Song kam am 12. Juli heraus und bescherte dem Musiker sofort weitere negative Schlagzeilen. Erst kurz zuvor war herausgekommen, dass Bushido und das Mitglied eines polizeibekannten Familienclans so eng in Kontakt stehen, dass sie sich gegenseitige Generalvollmachten ausstellten. Dann kam heraus, dass Männer aus dem Umfeld des Bruders eben dieses Clan-Mitglieds wegen Mordverdachts verhaftet wurden. Und nur einen Tag später wurde der Song mit dem Video veröffentlicht. Er enthält Tötungs- und Gewaltfantasien sowie homophobe Parolen. Neben dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit werden auch der FDP-Bundestagsabgeordnete Serkan Tören, Comedian Oliver Pocher und Grünen-Chefin Claudia Roth namentlich genannt und beleidigt. Klaus Wowereit stellte daraufhin Strafanzeige, ebenso wie etliche andere Bürger aus der Bevölkerung.

Bushido war nicht – beziehungweise nur virtuell – anwesend bei der Durchsuchung. Dafür aber „ein paar Gestalten, die Pressefotografen bedroht haben sollen“, sagte ein Ermittler. Die Journalisten riefen die Polizei. Die schickte noch mal einen Streifenwagen vorbei. Dann war Ruhe.

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