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Sicherheitsverwahrung: 34-Jähriger Vergewaltiger muss für immer ins Gefängnis

Härteste Sanktion: Im zweiten Prozess bestätigt das Landgericht die Sicherungsverwahrung für den Sexualtäter Mario G. Dem Angeklagten wird eine fest verwurzelte Neigung zu Straftaten attestiert. Dieser zeigt sich ungerührt.

Im Fall von Sexualtäter Mario G. muss die härteste Sanktion verhängt werden: Sicherungsverwahrung. Das entschied gestern das Landgericht und bestätigte damit ein Urteil vom November 2006, das der Bundesgerichtshof (BGH) auf Revision des Angeklagten hin aufgehoben hatte. Der 34-Jährige sei ein mitleidloser „Hangtäter“, befanden auch die jetzigen Richter. Er müsse zum Schutz für die Allgemeinheit inhaftiert bleiben, bis von ihm keine Gefahr mehr ausgehe.

Äußerlich regungslos nahm der blonde Mann mit tätowierten Armen das Urteil auf. Er hatte in der zweiten Verhandlung mit lapidaren Bemerkungen in eine Therapie eingewilligt. „Wenn Sie das wollen, kann ich es ja machen“, sagte er in Richtung der Staatsanwältin. Gutachterin Dagny Luther kam wenig später zum Schluss: „Das sind nur Lippenbekenntnisse.“ Sie hatte im ersten wie auch im zweiten Prozess erklärt, dass bei Mario G. eine extrem hohe Rückfallgefahr bestehe. Es gehe dem gelernten Maurer um Macht und Kontrolle. „Was ihn anspricht, ist Schwäche.“

Mario G. hat keine Schuldgefühl. Das zeigte er im Prozess. Seine Opfer nannte er „diese Personen“, die ihn nur angezeigt hätten, „weil sie wohl schon früher Vorfälle hatten, die sie nicht verarbeiten konnten“. Vergewaltigungen bestritt er: „Da war nichts.“ Gegenüber der Gutachterin hatte er sich gebrüstet: „Ich bin ein Schwein, aber das ist nicht strafbar.“ Zu einer anderen Frage sagte er: „Das ist Moral, das interessiert mich nicht.“

Bis zu seinem 22. Lebensjahr war Mario G. ein unauffälliger junger Mann aus einer bürgerlichen Familie. Mitte der 1990er Jahre stieg er ins Drogengeschäft ein und wurde 1997 wegen Rauschgifthandels zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Wieder in Freiheit, wurde er zum Sexualstraftäter. Eine 14-Jährige war sein erstes Opfer. Ende 2000 ergingen zweieinhalb Jahre Haft gegen ihn. Bis März 2004 saß der Friedrichshainer im Gefängnis. Im Jahr darauf erstattete erneut eine 19-Jährige Anzeige. Sie war extrem magersüchtig, wog nur 25 Kilogramm. Das Verfahren wurde schließlich eingestellt, weil sie nicht verhandlungsfähig war. Das geschah mit Blick darauf, dass es zu bereits weitere Vorwürfe gegen den Sextäter gab. Er war im April 2006 einer Schülerin gefolgt. Er zerrte die 17-Jährige in einen Keller, vergewaltigte sie. Auf diese Tat reagierte das Landgericht mit fünf Jahren und acht Monaten Haft sowie Sicherungsverwahrung. Die Haft nach der Haft aber war aus Sicht des BGH nicht ausreichend begründet.

„Es liegt eine fest verwurzelte Neigung zur Begehung schwerer Gewalttaten vor“, hieß es im jetzigen Urteil. Der Sexualtäter suche sich Opfer aus, die keinen Widerstand leisten können – junge und zierliche Frauen, „mehr Kinder als Frauen“. Aus Sicht der Richter liegt bei Mario G. derzeit auch keine Therapiebereitschaft vor. „Er ist aktuell unerreichbar“, befand das Gericht.

Kerstin Gehrke

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