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Spandau: Kinder lebten in Müll und Dreck

Monatelang ließen die jungen Eltern die Wohnung verwahrlosen und vernachlässigten ihre Kinder. Die kamen zu einer Pflegefamilie. Vor Gericht räumen die 21-Jährige und der 23-Jährige ihr Versagen ein.

Müll, Schmutz, Schimmel und Insekten überall; ein bestialischer Gestank schlug Polizisten entgegen, als sie die Wohnung der jungen Eltern betraten. Angeblich wollte die Mutter „gerade aufräumen“. Das Chaos aber war über Monate hinweg stetig gewachsen. Die 21-jährige Frau und der 23-jährige Mann haben ihre beiden kleinen Kinder grob vernachlässigt. Vor Gericht machten sie sich gestern gegenseitig Vorwürfe – und räumten ihr Versagen ohne Wenn und Aber ein.

„Anfangs kümmerte ich mich auch um die Kinder“, meinte der Vater. Doch als er das Gefühl hatte, dass seine Frau sein Bemühen „als selbstverständlich ansieht“, habe er nachgelassen. Sie habe „statt Windeln lieber Klamotten gekauft“. Die beiden Kleinkinder wurden nicht ausreichend gepflegt, bekamen zu Hause selten warmes Essen, waren oft aufgrund verschmutzter Windeln wund. Eines der Kinder litt einmal derart unter solchen Entzündungen, dass es nicht gehen konnte. Im Kinderzimmer hingen Drähte aus der Steckdose, die Matratzen waren wie der Rest der Wohnung völlig verdreckt.

Die Tochter war zwei Jahre alt, der Sohn erst ein paar Monate, als für sie in einer Spandauer Wohnung ein Leben im Müll begann. Die Anklage ging von einem Zeitraum zwischen Sommer 2007 und Ende April 2009 aus. Mehrfach wurden die Eltern im Kindergarten angesprochen. Mitarbeiterinnen wiesen auf mangelnde Pflege, Kleidung oder Sprachprobleme hin. „Jaja“, meinten die Eltern und änderten nichts. Daraufhin wurde das Jugendamt eingeschaltet. Das Reden aber half wieder nicht.

Die Mutter war überfordert, der Vater verließ die Familie im Herbst 2008. Nach der Anzeige einer Nachbarin kamen die Kinder zu Pflegeeltern. Für die Mutter sei das ein „heilsamer Schock“ gewesen, sagte die Richterin. Die Frau möchte ihre Kinder gerne zurück und arbeite inzwischen gut mit dem Jugendamt zusammen. Wegen Verletzung der Fürsorgepflicht verhängten die Richter Bewährungsstrafen von acht und sechs Monaten. K.G.

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