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Staatsanwaltschaft: Kein Prozess gegen BSR-Vorstand

Niederlage für die Staatsanwaltschaft: Gegen den Finanzvorstand der BSR wurde der Prozess vom Landgericht nicht angenommen. Auch Ermittlungen gegen den BIH-Chef wurden eingestellt

In zwei prominenten Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft herbe Niederlagen einstecken müssen: Die Anklage gegen den Finanzvorstand der Berliner Stadtreinigung (BSR), Lothar Kramm, wird nicht vor dem Landgericht verhandelt. Die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde am Mittwoch abgelehnt. Außerdem stellte die Berliner Ermittlungsbehörde das Verfahren gegen den Vorstandschef der landeseigenen Berliner Immobilien Holding (BIH), Peter Hohlbein, ein.

In Sachen BSR hat die Staatsanwaltschaft nun eine Woche Zeit zu prüfen, ob sie Beschwerde beim Kammergericht einlegt. Die Anklageerhebung gegen Kramm war durch eine Armada von Rechtsanwälten der Stadtreinigung teilweise heftig angegriffen worden. Dies ging dem Landgericht offenkundig zu weit: In der Begründung seiner Entscheidung wies es die „unsachlichen Angriffe auf die Staatsanwaltschaft, insbesondere durch den Verfahrensvertreter der BSR“ zurück. Zudem stellte es klar, „dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sachgerecht waren und die Anklageerhebung angesichts der belastenden Indizien vertretbar gewesen“ sei. Trotzdem sei eine Verurteilung der Angeschuldigten „nicht wahrscheinlich“, denn es gebe auch „erhebliche entlastende Gesichtspunkte“. Den Ermittlern zufolge soll Kramm in acht Fällen von März 2005 bis Februar 2007 Betriebsgeheimnisse an den zweiten Angeschuldigten weitergegeben haben, einen auf diesem Gebiet tätigen Lobbyisten. Dieser war im Sold von Firmen, die an einer Auftragsvergabe auch interessiert waren.

Die Ermittlungen gegen den BIH-Chef Hohlbein wegen des Verdachts der Untreue, die im März 2010 eingeleitet wurden, sind eingestellt worden. Es ging um die Frage, ob ein Mietvertrag mit einem in Neu-Ulm angesiedelten Möbelhaus vorzeitig aufgelöst werden durfte. Das Gewerbeobjekt gehört zu einem der Immobilienfonds der ehemaligen Bankgesellschaft Berlin. Im Rahmen eines Vergleichs zahlte der Mieter eine Abfindung von 15 Millionen Euro. Nach Meinung des Rechnungshofs entgingen Berlin dadurch 112 Millionen Euro Mieteinnahmen. Dieser Vorwurf des Vermögensschadens, den die Staatsanwaltschaft aufgriff, habe sich als „vollständig unbegründet“ erwiesen, so die BIH. Die Entscheidung, den Mietvertrag aufzulösen, sei die vorteilhafteste Lösung gewesen. Hohlbein behält sich vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, weil ihm persönlich ein „wirtschaftlicher und Reputationsschaden“ entstanden sei. ball/za

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