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Erziehen statt bestrafen. Die Unterbringung von jugendlichen Straftätern in weitgehend offenen, kaum gesicherten Heimen wie in Frostenwalde ist umstritten, gerade nach einem Vorfall wie jetzt der Flucht eines Räubertrios.

© Thilo Rueckeis

Straftäter ausgebrochen: Nicht mal ein Zaun störte die Flucht

Drei jugendliche Räuber wurden in zwei offene Heime eingewiesen. Dort hielt es sie nur kurz. Warum sie nicht von vornherein in Untersuchungshaft geschickt wurden, ist unklar.

Das Räubertrio, das in der Nacht zu Donnerstag aus zwei Heimen für jugendliche Straftäter ausgebrochen ist, befindet sich weiter auf der Flucht. Bislang konnten die Fahnder keinen der drei festnehmen. Unklar bleibt, weshalb der Richter des Bereitschaftsgerichts Tiergarten die jungen Männer trotz mehrerer brutaler Raubtaten, die sie verübt haben sollen, nicht in Untersuchungshaft schickte, sondern sogenannte „Unterbringungsbefehle“ anordnete. „Die Entscheidung über die U-Haft liegt allein im Ermessensspielraum des Haftrichters“, sagte ein Berliner Sprecher der Justizverwaltung. Im Jugendstrafrecht stehe Erziehen statt Bestrafen im Vordergrund. „Es geht darum, den Tätern erzieherisch aufzuzeigen, wie sie ein straffreies Leben führen können.“ Die Unterbringung in Heimen ist ein Mittelweg zwischen Untersuchungshaft und Freilassung bis zum Prozessbeginn. Die Deutsche Polizeigewerkschaft forderte am Freitag die Einrichtung von geschlossenen Heimen, aus denen Straftäter nicht derart leicht entfliehen können.

Wie berichtet, waren der 16-Jährige und seine zwei 17-jährigen Komplizen schon nach wenigen Stunden fast zeitgleich aus den Heimen in Tegel-Süd und Frostenwalde in der Uckermark ausgebrochen. Vermutlich hatten sie ihren Ausbruch abgesprochen. Bei der Flucht schlugen die 17-Jährigen einen Angestellten der Tegeler Jugendhilfestätte nieder. Außer einem Zaun gibt es dort kaum Sicherheitsvorkehrungen. Bei dem Heim in Frostenwalde gibt es nicht mal eine Umzäunung. „Anders als in der Untersuchungshaft werden die Jugendlichen in Frostenwalde nicht durch Mauern, Gitter und Zäune an der Flucht gehindert“, heißt es auf der Internetseite des Brandenburger Justizministeriums. In den Einrichtungen arbeiten Pädagogen intensiv mit den Tätern, bis sie vor Gericht müssen.

Für die Unterbringung von jugendlichen Straftätern in Heimen muss das Land Plätze garantieren

Für die Beamten der für die Ortsteile Mitte, Tiergarten, Moabit und Wedding zuständigen Polizeidirektion 3 ist der Ausbruch ein herber Rückschlag. Sie hatten die drei Schläger nach intensiven Ermittlungen am Dienstag festnehmen können. Eines ihrer Opfer hatte das Trio auf Polizeifotos wiedererkannt. Der 26-Jährige war am 26. April gegen 3.30 Uhr von den jungen Männern in der Gleimstraße in Gesundbrunnen verprügelt und ausgeraubt worden. Die Täter schlugen auf ihn ein und bedrohten ihn mit einem Messer. Anschließend nahmen sie ihm zwei Handys, eine Digitalkamera und seine Geldbörse ab. Nach der Festnahme legten die Täter bei der Vernehmung Teilgeständnisse ab. Die Beamten konnten ihnen noch weitere Taten nachweisen. So sollen sie in der Nacht vom 29. auf den 30. April eine 41-jährige Frau in der Düsseldorfer Straße in Wilmersdorf zu Boden gestoßen, mit einer Holzstrebe eines Treppengeländers niedergeschlagen und anschließend beraubt haben. Bei der Flucht soll der 16-Jährige nach Aussage der Mittäter noch einen 33-jährigen Passanten verprügelt haben, der die Flüchtenden beobachtet hatte. Demselben Täter werden auch zwei Handtaschenraube in der Nacht zum 6. Mai vorgeworfen. Er soll kurz vor Mitternacht in der Behmstraße in Gesundbrunnen einer 42-jährigen Frau die Handtasche entrissen haben. Kurze Zeit später, zusammen mit einem der 17-jährigen Mittäter, trat und schlug er auf eine 48-jährige Frau ein, die von den beiden anschließend beraubt wurde.

Für die Unterbringung von jugendlichen Straftätern in Heimen muss das Land Plätze garantieren. Für strafmündige Jugendliche zwischen 14 und unter 18 Jahren hält Berlin insgesamt 24 Plätze in Einrichtungen des Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerks (EJF) vor. In Frostenwalde, gut 100 Kilometer nordöstlich von Berlin, sind zwölf von 32 Plätzen für Berliner strafmündige Jugendliche reserviert, im thüringischen Röttersdorf sind es sechs von zwölf Plätzen. Außerdem gibt es in Brandenburg in Luckow, Petershagen oder Julienwalde Plätze für strafunmündige Kinder. Obwohl die Unterbringungsquote zuletzt von fast 100 auf 70 Prozent sank, hat das Land im Haushalt für die Vollbelegung 1,8 Millionen Euro vorgesehen. Das Land zahlt – auch wenn die Plätze nicht belegt sind. Im Durchschnitt beträgt der Tagessatz für einen Platz 198 Euro. Wenn dieser nicht belegt ist, zahlt das Land pro Tag nur 20 Euro weniger. Politiker hatten den Vertrag mit dem EJF zum Teil scharf kritisiert.

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