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Tiertötung: Katze aus Fenster geworfen: Sieben Monate Haft

"Besondere Rohheit": Weil er Kater "Popeye" erst durch das Zimmer jagte und dann aus dem Fenster warf, musste sich ein Klempner vor Gericht verantworten. Zu seiner Überraschung kam er nicht mit einer simplen Geldstrafe davon.

Der Mann, der Kater „Popeye“ auf dem Gewissen hat, redete nicht lange um den heißen Brei herum. „Trifft zu, dass ich die Katze aus dem Fenster geschmissen habe“, gestand Torsten F. vor dem Amtsgericht. „War ’ne Kurzschlussreaktion“, nuschelte der 37-jährige Klempner im Prozess um den Tod des Tieres. Seine Tat schien ihn nicht zu belasten. Das Urteil aber machte ihn fassungslos: sieben Monate Haft ohne Bewährung.

Gefängnis wegen Tötung einer Katze? Ratlos starrte F. seinen Verteidiger an. Doch auch der Anwalt war überrascht. Auf eine Geldstrafe hatte er plädiert, auf eine Bewährungsstrafe die Staatsanwältin. Ein üblicher Rahmen. Die Höchststrafe für Verstöße gegen das Tierschutzgesetz liegt bei drei Jahren. Aus Sicht von Richterin Monika Pelcz aber war im Falle des vorbestraften F. keine Bewährung mehr drin. „Die Tat war von besonderer Rohheit geprägt“, sagte sie. Darauf müsse mit einer erheblichen Sanktion reagiert werden - auch um ein Zeichen zu setzen.

Den Kater hatte der Marzahner mit seiner damaligen Freundin angeschafft. Die Frau aber hatte ihn wenige Tage vor dem Übergriff verlassen. Er kam aus einer Kneipe, als er am Abend des 24. August 2007 den Kater attackierte. Eine Nachbarin beobachtete, wie er das Tier durchs Zimmer jagte und aus dem Fenster der Wohnung im fünften Stock warf. Torsten F. wird wohl Rechtsmittel einlegen. (K.G.)

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