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Urteil: Tod auf dem Ku’damm: Acht Monate Haft für Fahrer

Omid S. hatte bereits 16 Punkte in Flensburg und raste dennoch mit einem geliehenen Sportwagen über die Busspur. Den Studenten, der über die Straße ging, sah er zwischen den stehenden Autos nicht.

Der Motor heulte auf. Es war für Omid S. der letzte Abend, an dem er mit dem gemieteten Mercedes-Sportwagen durch die Stadt protzen konnte. Vier Wochen Fahrspaß für 2700 Euro lagen hinter dem 24-Jährigen. Er, der bereits 16 Eintragungen in Flensburg hatte, überholte und nahm einfach die Busspur. Minuten später erfasste er einen Fußgänger, der die Straße bei roter Ampel überqueren wollte. Auch wenn er nicht raste: Omid S. ist der fahrlässigen Tötung schuldig, urteilte gestern ein Amtsgericht.

Eine Strafe von acht Monaten Haft auf Bewährung erging gegen den Mann aus Kreuzberg. Zudem verhängten die Richter eine Führerscheinsperre von 18 Monaten und 300 Stunden gemeinnützige Arbeit. In der Situation sei Omid S. „deutlich zu schnell gefahren“. Als er am 1. November 2008 auf die Kreuzung Kurfürstendamm Ecke Brandenburgische Straße zufuhr, hätten Fahrzeuge links und rechts von ihm trotz grüner Ampel noch gestanden. S. auf der Mittel- und zugleich Busspur sei nur eine Art Tunnel geblieben. Er habe nicht sehen können, warum die anderen nicht gefahren sind. „Da ist höchste Vorsicht und Bremsbereitschaft geboten.“

Omid S. fuhr durch die Lücke. Da wollte Fabian L., ein 18-jähriger Student aus Mecklenburg-Vorpommern, gerade über die Straße. Er sah nach Angaben von Zeugen nicht einmal auf und bemerkte auch nicht das Mercedes-Dröhnen. Es sei unerklärlich, warum der Student einfach loslief, ihn treffe erhebliche Mitschuld, hieß es im Urteil. Omid S. wollte ausweichen – ungebremst, machte einen Schlenker. Vergeblich. Der Passant wurde meterweit durch die Luft geschleudert. Er erlitt schwere Kopfverletzungen, an denen er fünf Tage später starb.

Omid S., der als Teilzeitpfleger arbeitet und ergänzend Hartz IV bekommt, saß am ersten Prozesstag schweigend auf der Anklagebank. Was in ihm vorging, war nicht zu spüren. Am zweiten Tag stand er auf und entschuldigte sich. Er sei zutiefst erschüttert, er habe seine frühere Begeisterung fürs Autofahren verloren. Den Mietwagen habe ihm seine Freundin gesponsert. Der tragische Unfall mache ihm zu schaffen, er sei in Therapie. „Den Tod eines Menschen bekommt man einfach nicht aus dem Kopf“, ließ er über einen seiner Verteidiger erklären.

Im Leben des Angeklagten gab es bereits oft deutliche Warnungen. Er fiel als Jugendlicher bei Polizei und Justiz auf. Kaum hatte er seinen Führerschein in der Tasche, wurde er ein Fall für die Verkehrssünder-Kartei. Einmal erwischte man ihn mit Tempo 150 auf einer Strecke, auf der maximal 80 Stundenkilometer erlaubt waren, dann waren es 44 Sachen zu viel, mehrfach überfuhr er rote Ampeln. 16 Eintragungen in Flensburg innerhalb von nicht einmal zwei Jahren aber lösten kein spürbares Umdenken aus. Nun ist er mitverantwortlich für den Tod eines jungen Mannes.

Die Staatsanwaltschaft war zunächst davon ausgegangen, dass S. die zulässige Höchstgeschwindigkeit um etwa 23 Stundenkilometer überschritten hatte. Das aber ließ sich laut Gutachten nicht belegen. Eine Strafe von 15 Monaten ohne Bewährung hatte die Anklägerin gefordert. Auch sie ging von einer erheblichen Mitschuld des Opfers aus.

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