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Tod im U-Bahntunnel: Sicherheitsleute kommen mit Geldbußen davon

Drei Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma müssen Geldbußen von jeweils 1000 Euro zahlen: Aus Sicht der Richter hatten sie nur geringe Schuld am Tod eines Mannes, der im April 2008 in einen U-Bahntunnel lief.

Nach dem Tod eines 42-jährigen Mannes in einem U-Bahntunnel müssen drei Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma Geldbußen von jeweils 1000 Euro zahlen. Mit dieser Entscheidung stellte das Amtsgericht das Verfahren um fahrlässige Tötung ein. Aus Sicht der Richter lag geringe Schuld vor. Der Mann, der am Abend des 21. April 2008 am Nauener Platz in Wedding unter Einfluss von Drogen in den Tunnel der U 9 gelaufen war, sei maßgeblicher Verursacher des Unfalls gewesen.

Fahrgäste hatten kurz vor dem Unglück vier Sicherheitsleute angesprochen, die im Auftrag der BVG in einem Zug unterwegs waren. „Da ist ein Mann mit Hund in den Tunnel gelaufen“, warnten sie. Ein Security-Mann sah aus der Tür und sagte: „Da ist doch nichts.“ Gegen diesen Angeklagten war bereits im Mai 2010 eine sechsmonatige Bewährungsstrafe verhängt worden. Was seine drei Kollegen in der Situation von den Fahrgästen erfahren hatten und ob auch sie hätten tätig werden müssen, blieb ungeklärt.

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