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Todesschütze und Stasi-Agent: Neue Ermittlungen gegen Kurras - wegen Landesverrats

Gegen den früheren West-Berliner Polizisten, Todesschützen des 2. Juni 1967 und Stasi-Agenten Karl-Heinz Kurras wird nun auch wegen Landesverrats ermittelt. Dies bestätigte am Samstag eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe.

Dass Ermittler des BKA den früheren West-Berliner Polizisten Karl-Heinz Kurras am Mittwoch vernommen haben, hat vor allem diesen Grund: Die Verjährungsfrist von 20 Jahren bei Landesverrat wurde unterbrochen. Nun kann in Ruhe ermittelt werden, ob der Stasi-Spion und Todesschütze von Benno Ohnesorg bis zum Ende der DDR Ende 1989 ein Spitzel war. Viel Zeit hatte die Justiz also nicht mehr.

Bislang hatte es geheißen, dass die Stasi ihren Agenten nach dem Todesschuss auf den Studenten Benno Ohnesorg am 2. Juni 1967 fallen gelassen hatte. Nach Angaben des Magazins Focus soll ein ehemaliger leitender Stasi-Mitarbeiter 1976 aber angeordnet haben, sich wieder mit Kurras zu treffen.

Erst Ende Mai dieses Jahres war bekannt geworden, dass der heute 81-Jährige Stasi-Spion war. Die Bundesanwaltschaft hatte daraufhin im Juni einen Teil der Stasi-Akte „zur Prüfung des Anfangsverdachts eines möglichen durch das Ministerium für Staatssicherheit angeordneten Auftragsmordes an Benno Ohnesorg“ gesperrt. Offensichtlich fanden sich in diesen Akten nun Anhaltspunkte für Landesverrat.

Aus zwei Gründen ist jedoch unsicher, ob die Ermittlungen zu einer Anklage führen: Zum einen muss geprüft werden, ob die Informationen, die Kurras in den Osten geliefert hat, als Landesverrat gewertet werden können. Dieser sehr schwere Straftatbestand setzt den Verrat von Staatsgeheimnissen voraus. Im Gesetz heißt es, dass dies zu einem „schweren Nachteil für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ führen müsse.

Zum anderen muss erst bewiesen werden, dass Kurras tatsächlich bis zum Ende der DDR Interna aus der Polizeiführung oder über die westlichen Alliierten verraten hat. Kurras war bei der West-Berliner Polizei 1987 pensioniert worden. Offen, heißt es, sei vor allem, ob er als Rentner überhaupt noch an Staatsgeheimnisse gelangen konnte.

Unabhängig davon muss sich Kurras im November wegen unerlaubten Waffenbesitzes vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. In seiner Wohnung war im Juni ein Revolver des Kalibers 38 sichergestellt worden.

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