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Tötungsdelikt: Mutmaßlicher Mörder stand unter Führungsaufsicht

Der Tatverdächtige im Fall der getöteten 49-Jährigen aus Hellersdorf stand unter behördlicher Führungsaufsicht. Der Mann wurde schon einmal wegen eines Sexualdelikts zu einer Haftstrafe verurteilt.

Der festgenommene Verdächtige im Fall der getöteten 49-Jährigen stand unter Führungsaufsicht. „Der 54-Jährige ist schon einmal wegen eines Sexualdeliktes zu einer Haftstrafe verurteilt worden, im Zuge dessen wurde diese Maßnahme angeordnet“, sagte der Sprecher der Senatsjustizverwaltung.

Der 54-Jährige hatte sich am Dienstag der Polizei gestellt und gestanden, die Frau in einer Wohnung in der Nossener Straße in Hellersdorf getötet zu haben. „Die Tat ist nach jetzigem Kenntnisstand zur Befriedigung des Geschlechtstriebes begangen worden“, hieß es bei der Staatsanwaltschaft. Die Frau sei erschlagen worden. Ob sie vergewaltigt wurde, werde derzeit noch geprüft. Der Mann war laut Staatsanwaltschaft ein entfernter Bekannter der 49-Jährigen. Am Mittwoch sollte der 54-Jährige dem Haftrichter vorgeführt werden.

„Wir ermitteln wegen Mordes." Zu der Frage, wie ein Mann unter Führungsaufsicht erneut zum Täter werden kann, äußerte sich die Staatsanwaltschaft nicht. Eine Führungsaufsicht kann vom Gericht zusätzlich zu einer Freiheitsstrafe angeordnet werden, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter weitere Straftaten begehen wird.

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