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Triebtäter Uwe K.: Polizei nimmt Familie des Sextäter-Opfers in Schutz

Mädchenschänder war „geschickt und manipulativ“. Er habe sich regelrecht „eingenistet“, so Polizeipräsident Dieter Glietsch.

Nach Einschätzung der Polizei trifft die Familie des Opfers im Falle des rückfällig gewordenen Sexualstraftäters Uwe K. nun doch keine Mitschuld. Der Verdächtige sei „geschickt und hochmanipulativ“ vorgegangen, sagte am Donnerstag Sabine Pelle, die Leiterin des für entlassene Sexualstraftäter zuständigen Kommissariats. Die Familie hatte die Gefahr – trotz vorheriger Warnung der Polizei – offensichtlich nicht erkannt. Ermittlerin Pelle formulierte es so: Die Familie habe „im Rahmen ihrer Möglichkeiten agiert“. Sexualstraftäter wie Uwe K. hätten ein gutes Gespür dafür, wo sie leicht neue Opfer finden könnten und so in die Wohnungen kommen. Der verurteilte Mehrfachvergewaltiger K. war mit der Spandauer Familie eines Opfers befreundet, die aus sozial schwierigen Verhälnissen stammt. Die minderjährige Tochter soll er 2008 vergewaltigt haben. Im Dezember 2009 kam er in Untersuchungshaft.

Das Kommissariat 141 des Landeskriminalamtes baut um jeden entlassenen Täter, der als besonders gefährlich eingestuft wird, ein Netzwerk auf. Dieses besteht nach Angaben Pelles aus Ermittlern und Bewährungshelfern, um bei Verdacht sofort eingreifen zu können.

Nachdem der Fall Uwe K. erst den Innen- und nun auch den Rechtsausschuss befasst hat, sollen sich beide Gremien in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Fall befassen. „Der Fall hat uns alle sehr bewegt“, sagte der SPD-Innenexperte Thomas Kleineidamm am Donnerstag im Abgeordnetenhaus. Im Rechtsausschuss wies Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) darauf hin, dass K. bis zu den neuen Tatvorwürfen seine Strafe abgesessen habe: „Ob uns das nun passt oder nicht.“ Innensenator Ehrhart Körting (SPD) erklärte, nach der Entlassung des Ex-Häftlings 2007 hätte nur noch Sicherungsverwahrung geholfen. Diese konnte bei K. nicht greifen, weil die Maßnahme für Taten bis 1995 in den neuen Bundesländer nicht angewandt werden durfte – das sieht der Einigungsvertrag vor. Uwe K. saß ab 1995 elf Jahre in Brandenburg im Gefängnis. Alle beteiligten Behörden hätten aber, sagte Körting, „hervorragend zusammengearbeitet“.

Seit seinem Umzug nach Berlin Ende 2007 haben sich nach Auskunft des Senators verschiedene Abteilungen der Polizei, die Führungsaufsichtsstelle der Justizverwaltung, die Forensisch-Therapeutische Ambulanz und die Sozialtherapeutische Beratungsstelle mit Uwe K. befasst. „Er hat den Eindruck gemacht, Rückfälle unbedingt vermeiden zu wollen“, sagte Justizsenatorin Aue.

CDU und FDP wiesen darauf hin, dass die früheren Taten von Uwe K. alle im häuslichen Bereich stattgefunden haben. Das geht aus den Brandenburger Gerichtsakten hervor. So handelte es sich bei einem der Brandenburger Opfer Anfang der 1990er etwa um die Tochter einer Freundin von Uwe K. Auch in den aktuellen Fällen in Spandau hat K. sich an Töchtern von guten Bekannten vergangen. Die Opposition warf dem Senat vor, hier die Akten nicht richtig studiert zu haben. Man hätte wegen der Vorgeschichte in den Auflagen jeden Kontakt zu Minderjährigen untersagen müssen, sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen, Benedikt Lux, spätestens nachdem 2008 ein Mädchen bei K. zu Hause gewesen ist. Missbrauch konnte ihm damals nicht nachgewiesen werden, ein Prozess endete mit Freispruch.

Polizeipräsident Dieter Glietsch sprach davon, dass sich K. in einer der Familien regelrecht „eingenistet“ habe. Dies hatte mehrfach zu einer Verschärfung der Auflagen geführt – für eine Verhaftung aber nicht ausgereicht. Uwe K. war es nicht untersagt, Minderjährige zu treffen. Verboten waren ihm „zielgerichtete Zuwendungen“, also das Beherbergen von Mädchen sowie Jobs wie Bademeister oder Schulhauswart auszuüben.

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