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Untersuchung: Dealerkinder sollen zur Alterskontrolle

Medizinische Untersuchungen sollen darüber Auskunft geben, ob zwei beim Drogenhandel erwischte Jungen tatsächlich jünger als 14 und damit strafunmündig sind. Beide gelten seit Tagen als vermisst.

Bei den zwei minderjährigen Dealern, die in den vergangen Tagen in den Schlagzeilen waren, soll nun medizinisch das tatsächliche Alter ermittelt werden. Das Amtsgericht Tiergarten gab im Fall des angeblich 13-Jährigen einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft statt. Auch für den Elfjährigen sei die Untersuchung bereits beantragt, teilte die Polizei am Montag mit. Röntgenbilder der linken Hand des Jungen sollen Aufschluss darüber geben, ob er tatsächlich noch jünger als 14 und somit strafunmündig ist. Er war in der letzten Woche mehrfach mit Heroin erwischt worden, musste aber wegen seines geringen Alters wieder laufen gelassen werden. Nun erhält er eine Vorladung, die an seinen letzten Wohnort gesandt wird. Beide Jungen gelten aber seit Tagen als vermisst.

Rechtsmediziner können das Alter von Heranwachsenden mit einer Genauigkeit von plus/minus einem Jahr bestimmen. Zwischen 50 und 70 Mal pro Jahr lassen die Berliner Ermittlungsbehörden das Alter von Jugendlichen an der Charité durch die Arbeitsgruppe zur Altersdiagnostik bestimmen. Die Altersbestimmung ist vor allem bei ausländischen Jugendlichen nötig, die angeben, ihre Papiere verloren zu haben. Nach deutschem Recht sind Täter unter 14 Jahren nicht strafmündig. Heranwachsende bis 18 Jahre werden nach dem milderen Jugendstrafrecht belangt und bei Personen von 18 bis 21 Jahren haben Richter einen Ermessensspielraum, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt.

Es gibt verschiedene körperliche Marker für die Altersbestimmung. So haben Forscher entdeckt, dass das Schlüsselbein nicht vor dem 21. Lebensjahr aufhört zu wachsen. Ein weiteres Merkmal sind die Weisheitszähne. Sind die vollständig mineralisiert, wissen Fachleute, dass der Untersuchte mindestens 19 bis 20 Jahre alt ist. Am leichtesten ist die Bestimmung, ob ein Heranwachsender unter 14 Jahre alt ist. Bis zu dem Alter wachsen zum Beispiel die Handknochen noch. Außerdem kann man sich am Entwicklungsstadium der Schamhaare orientieren. Eine Fehlertoleranz von unter einem Jahr ist kaum zu erreichen: Darunter beginnen individuelle Unterschiede in der körperlichen Entwicklung, die zum Beispiel abhängen von der Ernährung und dem sozialen Umfeld.

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