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Urteil: 4000 Euro Strafe für Lottobetrug

Eigentlich wollte sich eine 55-jährige Dozentin mit einem gefälschten Lottoschein 85.000 Euro erschleichen, heute wurde sie dazu verurteilt, 4000 Euro zu bezahlen.

Wegen versuchten Betrugs nach einer Lottoziehung ist eine 55-jährige Frau vom Amtsgericht Tiergarten zu 4000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht hatte nicht den "geringsten Zweifel", dass die arbeitslose Russischdozentin im August 2003 den Originaltippschein manipulierte, indem sie nachträglich in einem Feld sechs Richtige eintrug, um den Gewinn zu kassieren.

Da die Zahlen auf dem Lottoschein mit denen auf der Spielquittung nicht übereinstimmten, hatte die Lottogesellschaft die Auszahlung der 85.000 Euro Spielgewinn verweigert. Vor Gericht hat die Russin den Betrugsversuch vehement bestritten und behauptet, die Zahlen auf der Spielquittung seien fehlerhaft eingelesen worden, weil das Gerät defekt gewesen sei.

Fehler beim Einlesen träten "niemals mit solchen extremen Abweichungen" auf, betonte der Richter im Urteil. Im Vergleich zur Spielquittung seien auf dem Tippschein in der dritten Zeile alle Zahlen falsch gewesen. Es sei schon erstaunlich, welche kriminelle Energie die 55-Jährige aufgewandt habe, um den Lottogewinn ausgezahlt zu bekommen. (mit ddp)

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