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Urteil: Bewährung nach Lichtenberger Prügelorgie

Ein 35-Jähriger wurde wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht geht davon aus, dass der Mann nur zusah, als sein Zechkumpan immer wieder auf das Opfer einschlug.

Das Gesicht des Opfers war bereits stark angeschwollen, doch Ronny B. stoppte den Angreifer nicht. Er saß auf der Couch und sah mit an, wie sein Zechkumpan Marko T. immer wieder auf den am Boden liegenden Mann eindrosch. Davon ging gestern ein Amtsgericht aus. Der 35-jährige B. aus Lichtenberg wurde wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Gesamtstrafe von zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Die drei Männer hatten sich am Abend des 25.Oktober 2008 in der Wohnung von B. getroffen. Es sei wieder einmal sehr viel Alkohol getrunken worden, sagte der Angeklagte. Als er im Bad war, sei es zwischen T. und dem späteren Opfer zum Streit gekommen. „Ich wusste nicht, worum es ging. Und ich wusste auch nicht, was ich tun sollte“, sagte der vorbestrafte B. im Prozess. Er sei dem Angreifer körperlich auch nicht überlegen gewesen. Während der Prügelorgie habe er sich um die Hunde gekümmert.

Vier Stunden nach den tödlichen Schlägen schleppten sie die Leiche zum Zentralfriedhof Friedrichsfelde. Die Blutspur aber führte die Ermittler bis zur Wohnung des Angeklagten. Sein ebenfalls vorbestrafter Zechkumpan T. muss mit einem Mordprozess rechnen. K.G.

Kerstin Gehrke

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