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Urteil: Bewährungsstrafe für Flaschenwurf bei Mai-Krawallen

Ein 24-Jähriger warf während der Kreuzberger Maikrawalle eine Glasflasche auf Polizisten. Vor Gericht bezeichnete der Kachelofenbauer seine Tat als "total doof" - und erhielt eine Bewährungsstrafe von 14 Monaten.

Gegen einen Randalierer vom 1. Mai in Kreuzberg verhängte das Amtsgericht Tiergarten gestern 14 Monate Haft auf Bewährung. Der 24-jährige Mario K. hatte gestanden, in der Adalbertstraße aus einer Menschenmenge heraus eine Glasflasche in Richtung Polizei geworfen zu haben. Der Lehrling wurde des besonders schweren Landfriedensbruchs, der versuchten gefährlichen Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz schuldig gesprochen.

Der angehende Ofenbauer war angetrunken, als er sich am Abend des 1. Mai unter zum Teil vermummte Randalierer mischte. Er sei allein unterwegs gewesen und habe sich leider von der Stimmung mitreißen lassen, erklärte der Angeklagte. Ob Personen durch seinen Flaschenwurf verletzt wurden, konnte nicht festgestellt werden. „Ich habe nicht nachgedacht“, sagte der Lehrling. Genau das sei das Problem, hieß es im Urteil. Weil K. „Ersttäter“ ist, kam er mit Bewährung davon. Rund drei Monate nach den schwersten Mai-Krawallen seit Jahren hat die Staatsanwaltschaft in 80 Fällen Anklage erhoben. Knapp zehn Verfahren wurden bislang vor dem Amtsgericht verhandelt. K. G.

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