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Urteil: Bewährungsstrafe für schlimme Unfallflucht

Ein Geschäftsmann überfuhr einen Radfahrer mit seinem Geländewagen und beging Unfallflucht. Der Radler stand Todesängste unter dem Auto aus.

Eine Unfallflucht und Körperverletzung war es, aber kein versuchter Mord. So entschied das Landgericht im Prozess gegen einen Geschäftsmann, der einen Radfahrer angefahren und überrollt hatte. Gegen den 55-jährigen Harald M. erging eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Der Fahrer eines Geländewagens war einfach weitergefahren, als es im September 2007 in einer Einbahnstraße in Pankow zur Kollision kam. Der Radfahrer war vor das Auto gefallen und lag zwischen den Rädern.

Der Angeklagte habe gesehen, dass der Radfahrer auf die Motorhaube prallte, sei aber aus „eigennützigen Motiven“ nicht ausgestiegen, hieß es am Mittwoch im Urteil. Den Tod des Radfahrers habe er aber nicht gewollt. Auch der Staatsanwalt war vom ursprünglichen Vorwurf des Mordversuchs abgerückt. Er hatte auf eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten plädiert. „Das war eine Unfallflucht, wie man sie schlimmer kaum begehen kann“, sagte er. Der Verteidiger verlangte dagegen eine milde Geldstrafe.

Den Unfall hatte der 22-jährige Radfahrer verursacht. Das werteten die Richter nun strafmildernd. Der junge Mann, der bei dem Zusammenstoß unter anderem einen Schlüsselbeinbruch erlitten hatte, habe aber Todesangst unter dem Auto ausgestanden. Zwei Jahre dauerte es, bis er sich wieder auf ein Fahrrad setzen konnte. Der Geschäftsmann, der sich auf Panik berufen und entschuldigt hatte, soll als Bewährungsauflage an das Opfer 500 Euro sowie eine Summe von 1500 an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. K.G.

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