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Urteil: Ehefrau mit Kissen erstickt: fünf Jahre Haft

Das Landgericht verhängte am Freitag fünf Jahre Haft wegen Totschlags gegen einen Taxiunternehmer, der seine Frau mit einem Kissen erstickt hat. Die Richter gingen von einer Tat im Affekt aus.

Der Taxiunternehmer hatte nach 26 Jahren Ehe seine Frau erstickt. Geständig und reuig saß er vor den Richtern. Kurz nach dem Schuldspruch stand Joachim G. zumindest vorübergehend als freier Mann auf der Straße. Das Landgericht verhängte am Freitag fünf Jahre Haft wegen Totschlags. Die Richter gingen von einer Tat im Affekt aus. In dem nächtlichen Streit habe der 56-Jährige immer wieder versucht, seine Frau zu bremsen. „Er wollte seine Ruhe, auch um den Preis des Lebens seiner Frau“, hieß es im Urteil. Bis zur Ladung zum Strafantritt wurde ihm Haftverschonung gewährt.

Es war eine nach außen hin sehr harmonische Ehe. Der unerfüllte Kinderwunsch aber belastete das Paar. Auch eine Adoption scheiterte. Sie beschlossen, das Leben dennoch zu genießen. „Mit dem Sex aber klappte es seit drei Jahren nicht mehr“, sagte der Angeklagte. Der Neuköllner lernte beim Sport eine andere Frau kennen, mit der das anders war. Eineinhalb Jahre traf er sich heimlich mit der Geliebten. „Das Doppelleben überforderte ihn“, sagte der Vorsitzende Richter. G. wollte Harmonie und schwieg. In der Nacht zum 16. Juli aber war er nach langem Streit genervt und platzte heraus: „Ich habe eine Freundin, kann dort wohnen.“

Als seine Frau mit dem Schimpfen nicht aufhörte und ihn als „Schlappschwanz“ betitelte, schubste er sie vom Bett. Sie war nicht still. Da nahm er ein Kissen und drückte es ihr auf das Gesicht. Stunden später ging er zur Polizei. Das und sein von „tiefer Reue“ getragenes Geständnis wirkten strafmildernd. Zudem war nach einem Gutachten von einer verminderten Schuldfähigkeit auszugehen. Das milde Urteil wird wohl rechtskräftig werden. Der Ankläger hatte nur ein Jahr mehr gefordert. K.G.

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