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Urteil: Entlassung von rechtsextremen Polizisten bestätigt

Ein Berliner Polizist schulte rechte Kameradschaften und hortete Waffen. Die Entlassung des Beamten auf Probe war rechtens, bestätigte jetzt das Berliner Verwaltungsgericht.

Wegen Nähe zur rechten Szene und gravierenden Pflichtverletzungen können Polizisten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen werden. Das Berliner Verwaltungsgericht habe die Klage eines ehemaligen Polizeimeisters gegen dessen Entlassung abgewiesen, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Berliner Polizeipräsidenten vom April 2007.

Der 29 Jahre alte Kläger war 2002 in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen worden. Seit 2004 hatte er privat Schulungen für Teilnehmer der rechten Kameradschaftsszene gegeben. Dabei berichtete er über Tätigkeiten der Berliner Polizei und Möglichkeiten, wie man sich gegen polizeiliches Eingreifen zur Wehr setzen könne. Nach Auffassung der Richter erweckte die Vortragstätigkeit vor Angehörigen der rechten Szene den Eindruck, dass der Kläger sich mit dieser identifiziere.

Im Juni 2006 wurde der Beamte wegen Pflichtverletzung im außerdienstlichen Verhalten zu einer Geldstrafe verurteilt. Bei einer Durchsuchung seines Zimmers wurden eine geladene Schreckschusspistole, Manöverkartuschen und über 3500 Schuss Munition aufgefunden. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Mann wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer weiteren Geldstrafe. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ist Berufung an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg zulässig. (ho/ddp)

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