zum Hauptinhalt

Urteil: "Freispruch erster Klasse" für frühere Tempodrom-Chefin

Sie war angeklagt, sich Geld in die eigene Tasche zu wirtschaften. Jetzt ist es Irene Moessinger und ihren Anwälten gelungen, den Untreue-Vorwurf vollständig zu widerlegen.

Die frühere Chefin des Tempodrom, Irene Moessinger, und ihr damaligen Partner Norbert Waehl sind heute vom Landgericht Berlin vom Untreue-Vorwurf freigesprochen worden. Aus Sicht des Gerichts konnte der Tatvorwurf im Verfahren widerlegt werden, so dass die Angeklagten wegen "erwiesener Unschuld" freizusprechen waren. Das Gericht sprach von einem "Freispruch erster Klasse"

Im Verfahren ging es um den Vorwurf, die Angeklagten hätten sich als Vorstandsmitglieder der "Stiftung Neues Tempodrom" im Jahr 2001 unangemessen hohe Gehälter gezahlt. Daneben sollen Rechnungen über 17.300 Euro von der Stiftung beglichen worden sein, obwohl Betreibergesellschaften von den Leistungen profitierten.

Dem Gericht zufolge hatten die Angeklagten einen "vertraglichen Anspruch auf die Gelder", die der Stiftungsrat bewilligt habe. Auch die Bezahlung von Rechnungen durch die Stiftung für Leistungen, von denen die Betreibergesellschaften mit profitierten, seien vertretbar gewesen, hieß es weiter. Mit dem Urteil folgt die Wirtschaftskammer den Anträgen von Staatsanwalt und Verteidigung. (saw/ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false