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Urteil: Freispruch für Gynäkologen im Prozess um Vergewaltigung

Vier Jahre nach den schweren Anschuldigungen einer Patientin ist ein Berliner Gynäkologe vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Der Mediziner hatte angegeben, dass ihn die Frau erpressen wollte, um Behandlungskosten zu sparen.

Ein Gynäkologe ist vier Jahre nach schweren Anschuldigungen einer Patientin freigesprochen worden. Der Vorwurf der Vergewaltigung habe sich nicht bestätigt, urteilte das Landgericht. Der Arzt sei für die Durchsuchung von Praxis und Wohnräumen zu entschädigen. Die kinderlose Frau hatte die Praxis mit Schwerpunkt Reproduktionsmedizin im Jahr 2009 aufgesucht.

Der Mediziner sagte, während der Untersuchung sei sie aufgesprungen und aus dem Raum gestürmt. Sie habe ihn erpressen wollen, um Behandlungskosten zu sparen. Auch die Anklage plädierte auf Freispruch.

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