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Urteil: Haft auf Bewährung für Polizisten

Ein 40-Jähriger hatte am Silvesterabend 2009 eine Frau mit einer Bierflasche geschlagen. Bei einem Streit hatte zuvor ein Wort das andere gegeben. Der Richter verhängte wegen gefährlicher Körperverletzung zehn Monate Haft auf Bewährung.

Rund eine Millionen Menschen feierten friedlich ins Jahr 2009 hinein. Nur wenige Zwischenfälle verzeichnete die Polizei. An einem aber war ausgerechnet ein Kollege beteiligt. Thomas A. schlug mit einer Bierflasche zu und verletzte eine Frau im Gesicht. Vor Gericht berief sich der 40-Jährige gestern auf Notwehr: „Ich hatte Angst.“ Er hoffte auf Freispruch. Der Richter aber verhängte wegen gefährlicher Körperverletzung zehn Monate Haft auf Bewährung. Zudem soll A. 3000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Es geschah gegen 4.45 Uhr auf der Silvestermeile am Brandenburger Tor. Der Beamte aus Brandenburg war mit seiner Ehefrau und deren Schwester unterwegs. „Es war ein schöner Abend, wir hatten uns gut amüsiert“, meinte der Angeklagte. Eine tolle Feier hatte auch Michaela S. aus Thüringen erlebt. Die 23-Jährige war spontan mit einer Freundin angereist. Sie lernten in einem Party-Zelt zwei Männer kennen. Die Feier war fast zu Ende, als Michaela S. und einer der Männer zu einem Tisch vor dem Zelt ging, wo es kurz darauf turbulent wurde.

Der stark angetrunkene Thomas A. soll Michaela S. beschimpft haben. „Du Schlampe, schau dich mal an, wie du aussiehst“, rief er laut Anklage. Anschließend habe er die Flasche der Zeugin gegriffen und zwei Mal zugeschlagen. Einem dritten Schlag habe die Frau ausweichen können. Sie erlitt Schnittverletzungen über der linken Augenbraue und unter dem linken Auge. „Und ich hatte wochenlang totale Panik“, sagte die Zeugin unter Tränen.

Der Beamte legte die Stirn in Falten. Auch er sprach von Panik. Als er ruhig an dem Tisch stand, sei eine Frau gekommen und habe „wie ein Terrier“ auf ihn eingeschrieen. Er wisse nicht warum. „Ich sollte mich entschuldigen. Ich weiß aber nicht, worum es ging.“ Die ihm fremde Frau sei in Begleitung von zwei Männern gewesen. Es sei bedrohlich gewesen. Als er „einen Druck am Oberarm“ spürte und „eine Faust vermutete“, habe er „etwas gegriffen“. Nach Version von Michaela S. hatte Thomas A. den Streit begonnen. „Er sprach mich an, ich reagierte nicht, da wurde er ausfallend.“ Ein Wort gab das andere. „Einen Klügeren gab es nicht“, beschrieb ein Zeuge die Szene. Im Urteil hieß es, als beleidigende Worte gegen seine Ehefrau fielen, habe Thomas A. „instinktiv die Flasche gegriffen und beschlossen, die andere Frau zu bestrafen.“ 

Kerstin Gehrke

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