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Urteil: Haft für sexuellen Missbrauch von drei Jungen

Ein 61-Jähriger muss für drei Jahre ins Gefängnis, weil er drei Jungen in seiner Neuköllner Wohnung missbrauchte. Der Mann war bereits einschlägig vorbestraft.

Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern hat das Landgericht Berlin am Donnerstag einen 61-jährigen Mann zu drei Jahren Haft verurteilt. Der gelernte Kfz-Mechaniker wurde schuldig gesprochen, zwischen 2001 und 2007 wiederholt in seiner Wohnung in Neukölln Sex mit drei anfangs noch minderjährigen Jungen gehabt und sie dafür bezahlt zu haben.

Die Jungen waren zunächst zwölf Jahre alt. Sie hatten zwischen 30 und 70 Euro erhalten. Der Angeklagte ist wegen derartiger Missbrauchstaten bereits einschlägig vorbestraft. Im Prozess hatte er die Übergriffe pauschal gestanden.

Das Gericht hielt ihm zu Gute, dass er damit den Geschädigten eine erneute Aussage erspart hat. Damals sei den Jungen nicht ganz klar gewesen, was sie taten, sagte der Richter. Sie hätten "nur das schnelle Geld gesehen“. Als strafverschärfend sah es das Gericht an, dass der 61-Jährige aus zwei früheren Bewährungsstrafen wegen sexuellen Missbrauchs "leider keine Konsequenzen gezogen hat“. Das Gericht legte dem Angeklagten daher nahe, die Therapiechancen in der Haftanstalt endlich zu nutzen. (ho/ddp)

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