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Urteil: Haftstrafe für gescheiterten Auftragsmord

Ein 40-Jähriger setzte einen Auftragskiller auf seinen früheren Chef an, doch der Mordplan flog auf. Das Gericht attestierte dem Mann ein massives Rachebedürfnis gegenüber seinem Ex-Arbeitgeber.

Wegen versuchter Anstiftung zum Mord und zum erpresserischen Menschenraub sowie versuchter Erpressung hat das Landgericht Berlin am Donnerstag einen 40-jährigen Mann zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Diplom-Volkswirt wurde schuldig gesprochen, im Januar dieses Jahres einen Auftragskiller mit der Entführung und späteren Ermordung des Vorstandschefs eines börsennotierten Unternehmens aus der Immobilienbranche angeheuert zu haben, bei dem er früher beschäftigt war.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der gedungene Mörder den Geschäftsmann im Auftrag des Angeklagten um 6,3 Millionen Euro erpressen, dann entführen und zur Verdeckung der Straftat töten sollte. Dem Auftragskiller war dafür eine Belohnung von insgesamt 550.000 Euro versprochen worden. Das Vorhaben scheiterte, weil der Mann zur Polizei ging.

Gutachter stellte Persönlichkeitsstörung fest

Zuvor war das potenzielle Opfer bereits von dem 40-Jährigen in E-Mails zu Geldzahlungen erpresst worden. Dabei hatte er gedroht, anderenfalls die Medien zu informieren, dass in dem Kundenprospekt des Unternehmens Risiken verschwiegen würden.

Aus Sicht des Staatsanwalt war diese Behauptung lediglich ein "Vorwand", um Geld zu erpressen. Der Angeklagte hatte im Prozess bezüglich der Vorwürfe von einem "Komplott" gesprochen. Es sei der "zweite Versuch" des Managers, ihn zu linken. Das Gericht verwies auf die Ausführungen des Gutachters, wonach der Angeklagte gegenüber seinem früheren Arbeitgegeber ein "massives Rachebedürfnis" empfand. Danach wollte der "von sich überzeugte" Angeklagte, wie es hieß, mit dem von ihm "verhassten" Manager auf "Augenhöhe stehen". Dem 40-Jährigen wurde eine "narzisstische Persönlichkeitsstörung" bescheinigt. (ho/ddp)

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