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Urteil: Hohe Haftstrafen für Folter

Eine 39-jährige Frau und ihr 18-jähriger Sohn sind wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu zwölfeinhalb und acht Jahren Haft verurteilt worden. Die beiden hatten den Ehemann und den Geliebten der Frau gefoltert, welcher an den Folgen der Folter starb.

Das Berliner Landgericht sah es am Montag als erwiesen an, dass die Angeklagten im Dezember 2008 den damals 33-jährigen Geliebten der Frau während einer stundenlangen Folter tödliche Verletzungen zugefügt hatten. Zudem wurden sie schuldig gesprochen, den Ehemann der Angeklagten und Stiefvater des mitangeklagten Sohnes seit September 2007 wiederholt gefoltert zu haben. Die Frau wurde in diesem Fall auch der schweren Vergewaltigung für schuldig befunden.

Der seit Dezember vorigen Jahres laufende Prozess hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Nach Angaben der Staatsanwältin sah das Gericht die Anklage im wesentlichen bestätigt. Danach wurde der Geliebte der Frau gewürgt, getreten und sexuell missbraucht. Das Opfer erlitt Unterblutungen an beiden Kehlkopfseiten, Lungen- und Leberrisse sowie schwere Kopfverletzungen. Der Mann starb an den Folgen eines Schädelhirntraumas.

Der Ehemann war laut Anklage mit einem Gürtel bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, mit kaltem und heißem Badewasser gequält sowie mit Eisenstange, Schirm und Kerzenständer traktiert worden. Im Verfahren hatten die Angeklagten die Tötung des 33-Jährigen bestritten. Laut Staatsanwältin gaben sie an, das Opfer habe betrunken die Wohnung verlassen, um Drogen zu kaufen und sei dann schwer verletzt zurückgekommen. Die Misshandlung des Ehemannes hätten sie dagegen eingeräumt. (ddp)

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