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Urteil in Berlin: 23 Stunden am Tag in Gefängniszelle sind menschenunwürdig

Ein Ex-Häftling hat das Land Berlin wegen menschenunwürdiger Behandlung während seiner Haft in den JVAs Moabit und Tegel verklagt und Recht bekommen. Statt der geforderten 40.000 Euro bekommt er allerdings nur 900 Euro.

Wenn ein Häftling 23 Stunden pro Tag in seiner Zelle verbringen muss, kann dies gegen die Menschenwürde verstoßen. Eine solch lange Einschlusszeit entspreche praktisch der Einzelhaft, entschied das Kammergericht Berlin in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Für die Einzelhaft gälten jedoch sehr hohe gesetzliche Hürden.

Im vorliegenden Fall hatte ein Häftling vom Land Berlin eine Entschädigung wegen menschenunwürdiger Behandlung während seiner Inhaftierung über einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren und drei Monaten gefordert. Der Mann war nach Gerichtsangaben in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit und kurzzeitig in der JVA Tegel untergebracht. In Moabit war der Kläger unter 23-stündigem Einschluss inhaftiert gewesen, in Tegel war ihm eine Zelle von nur 5,3 Quadratmetern Größe zugewiesen worden. Durch beides fühlte sich der Häftling menschenunwürdig behandelt.

Statt der geforderten gut 40.000 Euro sprach das Kammergericht dem Kläger allerdings nur 900 Euro zu - unter anderem, weil er zu spät Rechtsmittel gegen die Haftbedingungen eingelegt habe. Nur für insgesamt sechs Wochen stehe ihm eine Entschädigung zu - und zwar wegen der "überlangen Einschlusszeit" in Moabit. Das Ziel der Resozialisierung des Mannes sei ohne soziale Kontakte bei Einschlusszeiten von 23 Stunden nicht erreichbar gewesen, befand das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AFP)

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