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Urteil: Mann lagerte 40 scharfe Waffen - Haftstrafe

Das Landgericht Berlin hat einen 64-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann war nach eigenen Angaben leidenschaftlicher Waffensammler.

Der Rentner wurde schuldig gesprochen, in seiner Neuköllner Wohnung über 40 scharfe Schusswaffen mit passender Munition gelagert zu haben, obwohl er keine erforderliche Erlaubnis dafür besaß.

Bei der Wohnungsdurchsuchung im März dieses Jahres stießen die Ermittler auf ein Waffenarsenal. Neben diversen Revolvern und Pistolen wurden russische Aufschlagzünder, Granatpatronen, Laserzielgeräte und Schalldämpfer beschlagnahmt. Das Gericht vertrat zwar nicht die Auffassung, dass der Rentner damit habe "rumballern wollen". Aber Waffen hätten nichts in Wohnungen zu suchen, sagte der Richter. Was es bedeute, wenn Waffen in falsche Hände gerieten, habe der Amoklauf von Winnenden wieder gezeigt. Es sei eben nicht auszuschließen, dass Unbefugte in Besitz der Waffen gelangen könnten, hieß es im Urteil.

Der Angeklagte war bis 1990 Mitglied in einem Berliner Schützenverein. Damals besaß er auch eine Waffenbesitzkarte, die aber nach seinem Austritt erlosch. Vor Gericht zeigte sich der frühere Dachdeckermeister einsichtig und war mit der Einziehung seiner Sammlung einverstanden. Seinen Angaben nach hatte er die Waffen von einem verstorbenen Vereinskollegen geerbt oder "unterm Tisch" bei Waffenausstellungen erworben. Er habe "aus Leidenschaft" gesammelt. "Die Ruhe, die man dazu braucht, und die Technik haben mich fasziniert", sagte er. (nal/ddp)

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