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Urteil: Mieter abgezockt - drei Jahre Haft

Ein Handwerker hat mehrere Berliner Mieter betrogen - und wurde nun vom Amtsgericht Tiergarten zu einer harten Strafe verurteilt.

In einem Punkt hat der Betrüger nicht gelogen: Handwerker ist er tatsächlich. Der 48-jährige Dieter B. arbeitete als Fliesenleger, als er außerhalb seines Jobs bei Mietern und Ladenbesitzern für angebliche Reparaturen oder Materialkosten abkassierte. Es handelte sich zumeist um eher geringe Summen. „Ist ja nicht viel, da wird mich keiner anzeigen“, dachte sich der Schwindler damals. „War ein dummer Fehler“, sagte er gestern reumütig vor dem Amtsgericht Tiergarten.

Die Betrugsserie begann im November letzten Jahres. Dieter B., ein ruhiger Mann mit freundlichen Augen, schlich durch ein Charlottenburger Mietshaus und klingelte bei einer Frau. Er meinte, ihm sei bei seiner Arbeit in der Nachbarwohnung leider das Silikon ausgegangen. Er bat um 30 Euro und versprach, das Geld umgehend zurückzuzahlen. In anderen Fällen gab er sich als Mitarbeiter der Hausverwaltung aus, inspizierte Badezimmer und bot zusätzliche kleine Reparaturen an, für die er bis zu 70 Euro im Voraus kassierte. Dann ließ er sich nicht mehr blicken.

Nach drei Monaten wurde der einschlägig vorbestrafte B. dreister. Er könne ihre Wohnung zu einem günstigen Preis renovieren, gaukelte er einer Rentnerin in Moabit vor. Sie bekam von ihm einen Kostenvoranschlag und er insgesamt 1600 Euro, mit denen er verschwand. Bei einer anderen Frau waren es 300 Euro, die er als angebliche Anzahlung erschwindelte. Bis Mitte Mai hatte es Dieter B. auf 40 Fälle des Betruges mit einer Beute von insgesamt 3000 Euro gebracht.

Als Fliesenleger habe er 1200 Euro verdient, sagte der zweifache Vater aus Schöneberg. „Das reichte nicht für die Familie.“ Er habe deshalb versucht, an Spielautomaten „Geld zu vermehren“. Gelungen sei es ihm aber nicht. Der Angeklagte habe alles für die Familie getan, sagte sein Verteidiger und bat um Milde. Doch Dieter B. stand unter Bewährung, als er den Mietern Geld abknöpfte. „Ich hab’ Strafe verdient“, meinte der Angeklagte mit hängendem Kopf. So sah es auch das Amtsgericht. Der betrügerische Handwerker muss für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Kerstin Gehrke

Kerstin Gehrke

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