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Urteil: Polizist bestiehlt vermeintlich Toten - Bewährungsstrafe

Einen Toten stört es nicht, wenn er bestohlen wird. So oder so ähnlich könnte es sich ein Polizist gedacht haben, der in einem Berliner Hotel das Geld eines vermeintlich Verstorbenen einsteckte. Sein Pech: Er geriet in eine Falle seiner Kollegen. Nun bekam er acht Monate auf Bewährung.

Ein paar Hemden und Socken, ein Koffer, auf einem Beistelltisch die Brieftasche des verstorbenen Hotelgastes. Was der 43-jährige Polizeiobermeister Carsten S. bei diesem Anblick dachte, weiß er angeblich nicht mehr. Fest steht: Er zögerte nicht lange und steckte das Portemonnaie mit 165 Euro ein. Sein Pech: Kollegen hatten ihn im Visier. Es gab keinen Toten und keinen Nachlass, der gesichert werden musste. Zimmer 108 war eine Falle, in die S. tappte.

„Ich kann mich nur daran erinnern, dass ich Mist gebaut habe“, stöhnte der Vater eines zweijährigen Sohnes vor dem Amtsgericht. Er könne sich das bis heute nicht erklären. „Acht Nächte hatte ich nicht geschlafen, weil mein Kind so krank war.“ Er sei damals nur zum Dienst gekommen, weil ihn sein Vorgesetzter zu einem Not-am-Mann-Anruf gebeten habe. Die Tat sei eine große Dummheit gewesen, sagte der Beamte. Ein „Diebstahl mit Waffen“ war es für die Juristen, da er seine Dienstwaffe dabei hatte.

Carsten S. ist seit mehr als zwanzig Jahren Polizist. Kurz vor der Tat in einem Hotel in Prenzlauer Berg hatte er die Dienststelle gewechselt. „Wenn ein neuer Kollege kommt, wird der Buschfunk immer angeheizt“, sagte der 46-jährige Beamte, der am Abend des 14. September 2009 mit S. unterwegs war. Verdachtsmomente hätten im Raum gestanden, hieß es. Sie müssen recht konkret gewesen sein. Die Täterfalle jedenfalls wurde mit großer Sorgfalt geplant.

Techniker hatten die Scheine in der Brieftasche präpariert und in Zimmer 108 mehrere Kameras installiert. Eine Beamtin, ausstaffiert als Hotel-Mitarbeiterin, wartete an der Rezeption auf S. und dessen Kollegen. Diese wurden nach einem kurzen Gang durchs Zimmer des angeblich verstorbenen Touristen aus England telefonisch zur Rezeption bestellt. Auf dem Weg nach unten täuschte Carsten S. ein dringendes Bedürfnis vor. Auf der Herrentoilette fand man später das ausgeräumte Portemonnaie.

Leugnen war für Carsten S. zwecklos. Er hatte sich an den Scheinen die Finger schmutzig gemacht, es gab jede Menge Bilder. „Mit Sicherheit wird mir so etwas nicht mehr passieren“, beteuerte er nun. Allerdings hatte er seine Dienststellung schon einmal ausgenutzt. Wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz war er im April 2007 zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Seine Diebestour ahndete die Richterin mit acht Monaten Haft auf Bewährung. „Ich nehme das Urteil an“, nuschelte der Angeklagte und verließ mit großen Schritten den Saal. Die Disziplinarstelle der Polizei muss nun entscheiden, ob er endgültig aus dem Dienst entfernt wird.

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