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Verhungertes Baby in Hellersdorf: Staatsanwaltschaft fordert hohe Strafen

Im Fall des verhungerten Neugeborenen, das im April in Hellersdorf gefunden worden war, hat die Staatsanwältin hohe Strafen für die Mutter und ihren Lebensgefährten beantragt. Beide hätten sich des Totschlags durch Unterlassung schuldig gemacht.

Sie liebten den kleinen Max. Davon hatten die Mutter und deren Freund auch die Staatsanwältin überzeugt. Doch sie hätten das Neugeborene verhungern lassen - vorsätzlich, so die Anklägerin. Sie hätten nicht für ärztliche Hilfe gesorgt, "sie nahmen den Tod billigend in Kauf“, warf sie der 20-jährigen Nadine K. und dem 21-jährigen Ronny B. vor. Beiden hätten sich des Totschlags durch Unterlassen schuldig gemacht. Jeweils sieben Jahre Haft verlangte die Staatsanwältin. Dagegen gingen die Verteidiger von einem Drama aus. Die Angeklagten seien überfordert, hilflos gewesen. Es liege fahrlässige Tötung vor, sagten sie.

Nadine K. und Ronny B. hatten sich auf das Kind gefreut. Für die junge Frau war es bereits der dritte Sohn. Sie war bei ihrer ersten Geburt 14 Jahre alt. Dieser und ein zweiter Junge kamen in eine Pflegefamilie. Als sie Ronny B. kennen lernte, war sie erneut schwanger. Er wollte die Vaterrolle annehmen. „Eine heile Familie, das war ihr größter Wunsch“, sagte die Verteidigerin der jungen Frau. Nadine K. habe aber in der Angst gelebt, dass man ihr das Kind wegnehmen könnte. Ohne Hilfe brachte sie den Jungen zur Welt.

Der Sohn, den sie Max nannten, war ein Frühchen. Er wog nur 1400 Gramm und trank kaum. Sie bemühten sich und besorgten Anfangsmilch. Doch Max nahm nur geringe Mengen auf. „Sie scheiterten mit dem Versuch, ihn aufzupäppeln“, sagten die Verteidiger. In „absoluter Überforderung“ hätten sie sich gegenseitig das Gefühl gegeben, es werde schon alles klappen. Zwei Menschen aus schwierigen Verhältnissen, die es nicht besser wussten. Einer habe sich auf den anderen verlassen. „Es lag kein Vorsatz vor“, zogen die Verteidiger Bilanz und beantragten Aufhebung der Haftbefehle.

Nadine K. und Ronny B. waren schockiert, als Max nicht mehr atmete. Das nahm ihnen auch die Anklägerin ab. Anders als die Anwälte wertete sie den Umgang mit der Leiche, die das Paar tagelang im Gefrierschrank behalten und „zum Kuscheln“ herausgeholt hatte, strafschärfend. Der Leichnam war im April in Hellersdorf vom Hund einer Spaziergängerin in einem blauen Müllsack entdeckt worden. Am Freitag wird das Urteil verkündet..

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