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Verletzung der Aufsichtspflicht: Junge stürzte 14 Meter tief: Geldstrafe für Rentner

Der Rentner ließ den Zweijährigen für etwa eine halbe Stunde allein in der Wohnung und brachte ihn damit in Lebensgefahr: Der Junge stürzte aus dem Fenster, 14 Meter tief. Nun wurde der Rentner verurteilt.

Nach dem Sturz eines zweijährigen Jungen aus dem fünften Stück eines Hauses in Marzahn muss ein 61-jähriger Rentner eine Geldstrafe von 2700 Euro zahlen. Ein Amtsgericht verurteilte ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Waldemar K. hatte das Kind am 12. Februar für eine halbe Stunde alleine in der Wohnung gelassen. Der Junge war auf einen Tisch geklettert, hatte das Fenster geöffnet und den Halt verloren. Er stürzte 14 Meter tief. Wie durch ein Wunder kam er mit Schürfwunden im Gesicht davon.

„Als ich ging, schlief er ganz fest, ich habe die Lage falsch eingeschätzt, es tut mir wahnsinnig leid“, sagte der Rentner. Eine Frau aus der Nachbarschaft hatte ihn gebeten, auf ihr Kind aufzupassen. Er hatte ein provisorisches Kinderbett gebaut und es „für sicher gehalten“.

K. war im Keller, als es dem Kleinen gelang, das Fenster zu öffnen. Durch ihn sei der Junge in Todesgefahr geraten, hieß es im Urteil. So kleine Kinder dürften keinesfalls alleine gelassen werden.

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