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Verwaltungsgericht: Knapp 14.700 Fälle unbearbeitet

Das Berliner Verwaltungsgericht zieht Bilanz für das Jahr 2007: Mehr Anträge, mehr Erledigungen, höhere Verfahrensdauern und ein vielversprechender Ausblick auf das Jahr 2008.

Gut 27 Monate dauert ein normales Klageverfahren beim Berliner Verwaltungsgericht. Das geht aus dem aktuellen Bericht zur Geschäftslage des Gerichts hervor. Ein Eilverfahren wird durchschnittlich in zweieinhalb Monaten erledigt. Die lange Verfahrensdauer wird nach Angaben des Gerichts dadurch begründet, dass im vergangenen Jahr sehr alte Verfahren von 1996 beendet wurden.

Insgesamt wurden 18.621 Verfahren abgearbeitet, knapp 5000 davon per Eilverfahren. Es wurden aber nur 1000 Anträge mehr erledigt als eingereicht wurden. 2005 wurden 9000 Anträge mehr bearbeitet als neu eingereicht wurden, 2006 lag diese Zahl noch bei 3000.

Angestiegen ist die Zahl von Klagen, die das Ausländerrecht, das Hochschulrecht und öffentliches Dienstrecht betreffen. Der Anstieg bei Klagen im Hochschulrecht liegt sogar bei 60 Prozent gegenüber 2006. Nachgelassen haben dagegen Klagen im Bereich Asylrecht und Vermögensrecht.

Wichtige Beschlüsse von 2007

Viele Fälle des vergangenen Jahres erregten im besonderen Maße die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit. So beispielsweise die teilweise Umbenennung der Kochstraße in Rudi-Dutschke-Straße. 27 Kläger hatten gegen die Umbenennung geklagt. Zu Unrecht, wie das Gericht entschied. Die Klage wurde abgewiesen.

Dem Berliner Flat-Rate-Trinken wurde durch das Verwaltungsgericht im November ein Ende gesetzt. Der Ausschank von alkoholischen Getränken ohne Mengenbegrenzungen für einen einmal entrichteten Preis ist verboten.

Eine schöne Bescherung bereitete des Verwaltungsgericht den Postdienstleistungsunternehmen. Seit 28. Dezember ist ein Mindestlohn vorgesehen.

Ausblick auf das Gerichtsjahr 2008

Eine tierische Klage hat ein Jäger eingereicht. Er will die in der Jägerverodnung vom 21. Februar 2007 vorgesehen Abschussverbote für Steinmarder, Ringeltauben, Stockenten und Blässhühner anfechten und die Rechtsgrundlage prüfen lassen.

Ein freier Journalist will gerichtlich erreichen, dass er die Aufzeichnung über die Forschungsgruppe Rosenholz komplett einsehen darf. Bisher wurde ihm das verweigert mit der Begründung, sie seien nach den Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes nicht herausgabefähig.

Seit Beginn des Jahres sind bereits einige Klagen eingegangen, die die Umweltzone in Berlin betreffen. Diese werden die Richter des Verwaltungsgerichtes dieses Jahr beschäftigen.

Muss die NPD knapp 900.000 Euro zurückzahlen? Die Partei habe das Geld im Zuge der Parteienfinanzierung erhalten. Rechenschaftsberichte der Jahre 1997, 1998 und 1999 sollen unrichtig gewesen sein. Die Bundestagsverwaltung fordert das Geld zurück. Ab 20. Mai soll verhandelt werden.

Tina Bernstein

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