zum Hauptinhalt
Da Hoverboards einen Motor haben, gelten sie nicht als einfaches Spielzeug.

© dpa

Vorweihnachtszeit in Berlin: Polizei warnt vor Hoverboards

Sieht cool aus, kann aber teuer werden: Die Berliner Polizei weißt darauf hin, dass sogenannte "Hoverboards" kein harmloses Spielzeug sind.

Bald brennen alle vier Kerzen am Adventskranz, Weihnachten rückt näher und der Geschenke-Stress wird mehr. Die Berliner Polizei warnt in der Vorweihnachtszeit allerdings davor, den Kleinen sogenannte „Hoverboards“ zu kaufen. Bis vor Kurzem kannte man diese schwebenden Skateboards nur aus Filmen wie „Zurück in die Zukunft“, doch seit ungefähr zwei Jahren sind die „Funmobile“ in Geschäften erhältlich – leicht modifiziert mit Rollen statt der Fähigkeit über dem Boden zu schweben.  Die Nutzung dieser motorisierten Bretter sei im öffentlichen Straßenverkehr „unzulässig und mit nicht unerheblichen straf- und haftungsrechtlichen Risiken verbunden“., schreibt die Polizei in einer Pressemitteilung am Montag. Entsprechende Hinweise seien in der Werbung und im Handel teils nur versteckt oder gar nicht zu finden, heißt es bei der Polizei.

Hoverboards sind mit einem Elektromotor ausgerüstet und gelten im Straßenverkehrsrecht deshalb als Kraftfahrzeuge. Sind sie schneller als sechs Stundenkilometer bräuchte man, wie beim Auto oder Roller, eine Zulassung, eine Versicherung, ein Kennzeichen und einen Führerschein. „Über Bußgelder, Geldstrafen von mindestens 50 Euro und Punkteeinträge hinaus drohen erhebliche zivilrechtliche Schadenersatzforderungen“, schreibt die Polizei. Wer mit einem Hoverboard im Straßenverkehr oder auf Gehwegen, Fußgängerzonen und Parks erwischt wird, dem droht eine Anzeige.

Carla Hegnon

Zur Startseite