zum Hauptinhalt

Wedding: Prozess um ungenutzten Gebetsraum

Darf das Weddinger Diesterweg-Gymnasium seinem Schüler Yunus M. verbieten, in der Schule zu beten? Diese Frage soll am kommenden Donnerstag in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht entschieden werden.

Das Urteil wird mit Spannung erwartet, weil Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) und auch einige Schulleiter eine „Welle von Anfragen“ anderer Schüler befürchten, falls sich der Kläger durchsetzt.

Das Verwaltungsgericht hatte bereits im März 2008 in einer einstweiligen Anordnung entschieden, dass dem damals rund 14-jährigen Jungen das Beten zu erlauben sei, weil Yunus M. sich seinem Glaubensbekenntnis verpflichtet sehe. Das Gericht hielt es für glaubhaft, dass der Junge fünfmal täglich beten wolle. Die Richter ließen sich auch nicht dadurch beirren, dass feste Gebetszeiten für Schüler selbst in vielen muslimischen Ländern nicht üblich seien, wie damals der Grünen-Abgeordnete Özcan Mutlu betonte. Andere Fachleute wiesen darauf hin, dass es Muslimen gestattet sei, die im Koran vorgeschriebenen fünf Gebete zusammenzufassen. Als Ende September 2009 die Richter in erster Instanz einen Beschluss zu fällen hatten, gaben sie dem Jungen abermals recht. Der allerdings ließ sich nur selten in dem Gebetsraum blicken, der ihm nach der einstweiligen Verfügung überlassen worden war. Auch jetzt hieß es wieder aus der Schule, dass der Raum schon „Staub ansetzt“. Beobachter schließen nicht aus, dass der Jugendliche von seinem zum Islam konvertierten deutschen Vater oder dessen Umfeld in den Rechtsstreit gedrängt wurde, um ein Exempel zu statuieren. sve

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false