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Wegen Beleidigung von Polizisten muss Bushido eine Geldstrafe von 10.500 Euro zahlen.

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Wegen Beleidigung: Bushido zu Geldstrafe verurteilt

Wegen Beleidigung von Polizisten muss Bushido eine Geldstrafe von 10.500 Euro zahlen. Dennoch zeigt sich der 31-jährige Rapper mit dem Urteil zufrieden.

Bushido zierte sich. Die Kameras! Sein Leben ließ der Rapper bereits verfilmen, als Angeklagter machte der 31-Jährige am Freitag erst ein bisschen Theater. Vier Stunden später aber stand er mit geschwollener Brust im Blitzlichtgewitter und sprach wie ein Sieger in die Mikrofone: „Ich bin zufrieden.“ Ein Teil der Anklage war gerade eingestellt worden. Der zweite aber wurde rechtskräftig. Wegen Beleidigung von Polizisten muss Bushido eine Geldstrafe von 10 500 Euro zahlen.

Es ging um Vorfälle im Mai und Juni 2009. Bei einer Verkehrskontrolle in Kreuzberg reagierte der für seine derben Texte bekannte Musiker rüpelhaft und pöbelte los. „Hampelmann“, warf er einem Polizisten an den Kopf. Dessen Kollegin betitelte er als „Affe“. Schließlich fiel das arabische Wort für Schlampe, das er „zum Mitschreiben“ übersetzte.

Einen Monat später soll er am Rande des „transgenialen CSD“ verbal ausgeteilt haben – frauenverachtend und gegen Homosexuellen. Ursprünglich sollte der Rapper für beide Vergehen 18 000 Euro zahlen. Gegen den Strafbefehl aber legte Bushido, bürgerlich Anis Mohamed Youssef Ferchichi, Einspruch ein und erzwang so einen Prozess. Im Falle der Polizistenbeleidigung machte er noch vor der Verhandlung einen Rückzieher und zog den Einspruch zurück.

Den zweiten Vorwurf aber wollte er nicht im Raum stehen lassen. Im Gericht streckte der Angeklagte die Beine von sich, zupfte an seiner Kapuzenjacke und plauderte lässig. „Ich saß mit Leuten am Schlesischen Tor, auf einen Snack.“ Da habe er eine „Menschentraube“ erkannt. Vorn ein Wagen, darauf ein „Rädelsführer“. Der habe ihn erkannt und die Menge aufgehetzt: „Da ist der Schwulenhasser.“ Er habe die Beleidigungen zunächst hingenommen. Dann aber sei Bushido mit Bechern beworfen worden. „Ich stand da voller Bier, wo ich Wert darauf lege, dass ich gut rieche.“ Da sei „das eine oder andere Schimpfwort gefallen“. Ein Schwulenfeind aber sei er nicht. Wie es zum Streit kam, ließ sich im Prozess nicht klären. In Hinblick auf die Verurteilung wegen Polizistenbeleidigung wurde dieser Teil der Anklage eingestellt. K.G.

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