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Koma-Saufen

© dpa

Wetttrinken: "Tief erschüttert und tief bewegt"

Der erste Prozess um den Tod des 16-jährigen Schülers Lukas nach einem Wetttrinken hat begonnen. Vor Gericht stehen die mutmaßlichen Helfer des Saufspektakels - gegen den Wirt läuft ein gesondertes Verfahren. Die jüngste Angeklagte ist 17 Jahre alt.

Das Gedränge vor dem Saal 621 ist groß. Zuschauer warten auf Einlass, Journalisten, zum Teil weit angereist. Es ist der Beginn des ersten Prozesses um den Tod von Lukas W., dem 16-jährigen Jungen, dessen tragisches Schicksal eine bundesweite Debatte über exzessiven Alkoholkonsum von Jugendlichen auslöste. Um 9.22 Uhr aber steht fest: „Die Öffentlichkeit ist bis zum Ende der Beweisaufnahme ausgeschlossen.“

Das Gericht will damit die jüngste Angeklagte schützen, sie ist 17 Jahre alt. „Aber das Verfahren ist so wichtig für die Jugendszene“, empört sich eine Wartende – vergeblich. Im Saal wird bereits die Anklage verlesen. „Animiert durch den fortdauernden Alkoholgenuss des G. konsumierte das Opfer insgesamt mindestens 45 Tequila, bis es die Besinnung verlor“, wirft der Staatsanwalt den vier jungen Angeklagten vor. Lukas hatte sich mit dem zehn Jahre älteren Wirt Aytac G. das Saufduell geliefert. Gegen ihn läuft ein gesondertes Verfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Ob er in Untersuchungshaft bleiben muss, prüft gerade das Kammergericht. Seit gestern sitzen seine mutmaßlichen Helfer vor Gericht. Ein 18-Jähriger soll bei dem Wetttrinken eine Strichliste geführt haben, die Mitangeklagten 17-, 18- und 21-Jährigen servierten demnach Lukas Schnaps, dem Wirt aber zunächst nur Wasser.

In der ersten kurzen Pause tritt Staatsanwalt Reinhard Albers auf den Gang, um in die Mikrofone der wartenden Journalisten zu sprechen: „Die Täuschung führte zu einem Wetttrinken, das sittenwidrig und lebensgefährlich war.“ Schließlich dürfe an Gäste unter 18 Jahren überhaupt kein Brandwein ausgeschenkt werden. „Es muss den Gastwirten deutlich gemacht werden, dass so ein Verhalten unverantwortlich ist.“ Im Prozess aber wird es vor allem um Rechtsfragen gehen. „Wir betreten juristisches Neuland“, sind sich Ankläger und Verteidiger einig.

Die Angeklagten lassen sich nicht blicken. „Sie wussten alle, dass betrogen wird, um dem Wirt zum Sieg zu verhelfen“, sagt Albers. Zwei der jungen Männer hatten am Vormittag ein Geständnis abgelegt und sich laut Ankläger von dem Geschehen „tief erschüttert und tief bewegt“ gezeigt. Und: „Sie haben Angaben gemacht, die man als für den Wirt belastend ansehen könnte.“

Das Saufspektakel dauerte höchstens eine Stunde. Lukas soll etwa nach der 25. Runde um eine Pause gebeten haben. Bis dahin hatte der Wirt den Ermittlungen zufolge nur Wasser getrunken. Doch der Ältere habe nicht reagiert, „sondern stürzte stattdessen in kurzer Folge etwa fünf Gläser Tequila hinunter, um hierdurch den bereits stark angetrunkenen Lukas W. zu weiterem Alkoholkonsum zu provozieren“, heißt es in der Anklage. Der Junge starb nach fünfmonatigem Koma.

Mittagspause. Einer der Verteidiger stellt sich den Fragen der Journalisten. Er betrachtet die Vorwürfe der Beihilfe zur Körperverletzung und im Falle eines 18-Jährigen auch der Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge kritisch. Er bezweifle, ob überhaupt eine Straftat vorliege. „Unsere Rechtsordnung geht von Eigenverantwortlichkeit aus“, sagt Anwalt Eckart Fleischmann – und formuliert es noch einmal ganz deutlich: „Jeder kann aus dem Fenster springen, jeder kann sich auch zu Tode saufen.“ Der Prozess wird Dienstag fortgesetzt. 

Kerstin Gehrke

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